Die Gesellschaft verändert sich, die Autonomie auch

Am 11. Juni 1992 ist der Streit um die Südtirol-Autonomie zwischen Österreich und Italien formell beigelegt worden. Das heißt allerdings nicht, dass damals unsere Autonomie-Regelung in Stein gemeißelt, ein für allemal definiert worden wäre. Vielmehr gilt für die Südtirol-Autonomie der Grundsatz, dass sie eine dynamische ist – die Gesellschaft verändert sich, also tut dies auch das Grundgesetz, das sie regelt.

Vinschger Bahn

Allein seit dem für Südtirol historischen Jahr 1992 hat die Autonomie unseres Landes demnach zahlreiche Änderungen und Anpassungen erfahren. Erweiterungen allemal, denn ist ein Rückfall hinter die Vereinbarungen von 1948, 1972 und 1992 – der internationalen Absicherung durch den Pariser Vertrag sei Dank – nicht möglich.
Dass das Schlagwort der „dynamischen Autonomie“ kein solches bleibt, sondern auch in der Praxis seine Bestätigung erfährt, dafür werden bereits ein Jahr nach der Abgabe der Streitbeilegungserklärung die institutionellen Weichen gestellt: in Rom wird die im Paket vorgesehene „Achter-Kommission“ ins Leben gerufen, die über die Rechte der Sprachminderheiten wacht. Sie ist es aber auch, die sich mit der Anpassung und dem Ausbau der Autonomie zu befassen hat.
Und ebenfalls 1993 werden bereits die ersten konkreten Schritte in Sachen Ausbau der Autonomie gesetzt. So wurden in diesem Jahr beispielsweise die deutsche und die italienische Sprache vor Gericht oder bei der Polizei gleichgestellt, was so viel heißt, dass einem deutschsprachigen Südtiroler heute ein Gerichtsprozess in seiner Muttersprache zusteht.

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J. Christian Rainer