Telefonterror
Telefonterror: Anmache wird verfolgt und bestraft
Beleidigende und belästigende Anrufe nicht einfach erdulden – Richtiges Verhalten ist hilfreich.
Strafrechtlich verfolgbar - Polizei informieren
Das Strafgesetz verfolgt und ahndet solche Vergehen mit einer Haftstrafe bis zu sechs Monaten. Doch die Belästigten müssen die richtigen Schritte setzen, damit die Polizei eingreifen kann.
Fachleute haben für das Phänomen bereits einen Begriff geprägt: "Stalking". Der englische Begriff Stalking stammt aus der Jägersprache und bedeutet so viel wie "anpirschen" oder "anschleichen". Inzwischen wird der Begriff als Umschreibung für eine fortgesetzte Verfolgung, Belästigung oder Bedrohung einer anderen Person gegen deren Willen verwendet. Seine Erscheinungsformen sind vielfältig, besonders verbreitet ist das Stalking über Telefon. Und da wiederum sind es hauptsächlich Frauen, die belästigt werden und sich den Anrufern oft hilflos ausgeliefert fühlen. Oft wenden sich derart Belästigte dann an die Verbraucherzentrale, um zu erfragen, wie Sie sich gegen den Telefonterror schützen können. In erster Linie ist es wichtig, dass die Betroffenen wissen, dass es sich um ein strafrechtliches Vergehen handelt. Tatsächlich sind für telefonische Belästigungen im Art. 660 des Strafgesetzbuches bis zu sechs Monate Haft vorgesehen.
Tipps:
- Auf Handys scheint normalerweise die Nummer des Anrufers auf. Dies ist auch bei vielen Apparaten des Festnetzes der Fall. In diesem Fall genügt es, der Polizei die Nummer mitzuteilen und eine Anzeige zu hinterlegen.
- Schwieriger wird es, wenn der Anrufer seine Nummer verschleiert. Dies kann man verhindern, indem man sich auf den Art. 127 des Gesetzesvertretenden Dekretes 196/2003 beruft und einen Antrag an die eigene Telefongesellschaft stellt, auf dass Sie Anrufe, welche keine Nummer angeben, unterbindet. Die Telefongesellschaft kann in einem weiteren Schritt die Daten des Anrufers feststellen und diese für den Zweck einer Anzeige der Betroffenen mitteilen. Für diesen Dienst kann die Telefongesellschaft Kosten einheben.
- Die Polizei ist in jedem Fall zu informieren und mit ihr sind weitere Schritte abzusprechen.
Generell ist zu sagen, dass bei anonymen Anrufen in erster Linie Ruhe zu bewahren ist. Fachleute geben u.a. folgende Ratschläge:
- Schließen Sie einen Anrufbeantworter an. Die Ansage lassen Sie durch eine andere Person sprechen. Hören Sie sich vor Annahme des Gespräches erst an, wer Sie erreichen möchte.
- Wechseln Sie Ihre Telefon-/ Handy-nummer. Wechseln Sie Ihre E-Mail-Adresse.
- Informieren Sie Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen, Nachbarn über Ihre Situation.
- Lassen Sie sich auf keine Diskussionen und Erklärungen mit dem Belästiger ein.
- Teilen Sie ihm mit, dass die Polizei informiert ist!
- Dokumentieren Sie von Anfang an das Stalking mit Orts- und Zeitangaben! Versuchen Sie Beweismaterial zu sammeln. So können Sie Ihre Glaubwürdigkeit im Straf- und Zivilverfahren untermauern.
- Scheuen Sie sich nicht juristische, psychologische und andere fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen!
Tarifwegweiser für Festnetz und Handy. Projekt mitfinanziert von Ministerium für wirtschaftliche Aktivitäten.
Projekt des Präsidiums - Amt für Kabinettengelegenheiten Bereich Verbraucherschutz.
Eerarbeitet von der Südtiroler Informatik AG in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale.

