Befristete Aufnahme über Direktberufung Mitarbeiter / Mitarbeiterin für Integration
Die befristete Aufnahme von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für Integration kann über Direktberufung erfolgen, wenn die Rangordnung für die befristete Aufnahme erschöpft ist.
Rechtsquelle:
Aufnahme über Direktberufung
Der Antrag um Direktberufung als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin für Integration ist für jedes Schuljahr mit dem vorgesehenen Vordruck bei den einzelnen Kindergarten- und Schuldirektionen einzureichen.
Vordruck zum Herunterladen:
Kontakte der Kindergarten- und Schuldirektionen: