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Wassernutzungsplan

Bach

 Die Autonome Provinz Bozen hat einen Entwurf für die Erneuerung des derzeitig rechtskräftigen, im Jahre 1986 genehmigten Wassernutzungsplanes, ausgearbeitet. Dieser wurde mit Beschluss der Landesregierung Nr. 704 vom 26.04.2010 genehmigt, und muss nun von der Paritätischen Kommission begutachtet und anschließend mit Dekret des Präsidenten der Republik genehmigt werden. 


 Download: Vorentwurf des Planes

  1. Erster Teil - "Aktuelle Situation"
  2. Zweiter Teil - "Ziele und Kriterien der Nutzung"
  3. Dritter Teil - "Normativer Teil"
  4. Vierter Teil - "Umweltbericht"

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