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Landesämter an Faschingstagen nachmittags geschlossen
(LPA) Am Unsinnigen Donnerstag, 23. Februar und am Faschingsdienstag, 28. Februar bleiben die Ämter des Landesbetriebs nachmittags geschlossen.
Wie vom Gesetz vorgesehen, schließen die Landesämter auch in diesem Jahr an den traditionellen Faschingsfeiertagen jeweils nachmittags ihre Tore. Damit entfällt in dieser Woche der lange Donnerstag am 23. Februar (Unsinniger Donnerstag). Ebenso geschlossen bleiben die Ämter am Dienstag kommender Woche, 28. Februar.chr
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