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Fasching: Landesämter nachmittags geschlossen
Am Unsinnigen Donnerstag, 4. Februar, und am Faschingsdienstag, 9. Februar, bleiben die Ämter und Dienststellen der Landesverwaltung am Nachmittag geschlossen. Gewährleistet werden auch an den Faschingsnachmittagen alle Notdienste.
Auch die Ämter der Landesverwaltung bleiben - wie vom Gesetz vorgesehen - an den Nachmittagen des Unsinnigen und des Faschingsdienstags geschlossen. Damit entfällt am morgigen Unsinnigen Donnerstag, dem 4. Februar, der lange Donnerstag samt Publikumsverkehr. Auch am Dienstagnachmittag kommender Woche, dem 9. Februar, bleiben die Tore der Landhäuser geschlossen. Wichtige Not- und Informationsdienste - darunter Zivilschutz- und Feuerwehrdienst sowie die Verkehrsmeldungen - sind auch an diesen beiden närrischen Nachmittagen gewährleistet.
jw
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