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Bauspar-Reform bringt niedrigeren Zinssatz und mehr Flexibilität

Wohnlandesrätin Ulli Mair stellt wichtige Neuerungen vor, die ab 1. September gelten - Zinssatz sinkt von einem auf 0,7 Prozent - Verbesserungen für Familien und junge Menschen

BOZEN (LPA). Mit dem 1. September 2025 treten für das Bausparen in Südtirol neue Regeln in Kraft, diese hat die Landesregierung am 8. Juli beschlossen. Im Anschluss an die Sitzung erklärte Wohnlandesrätin Ulli Mair die wesentlichen Änderungen. Dazu zählen u. a. die Reduzierung der notwendigen Beitragsjahre im Zusatzrentenfonds und eine Reduzierung des Zinssatzes für neue Bauspardarlehen von einem auf 0,7 Prozent

"Das Bausparen ist ein Erfolgsmodell. Es kombiniert zwei Schienen, nämlich den Zusatzrentenfonds mit einem günstigen Wohnbaudarlehen. Durchschnittlich gibt es rund 500 Anträge für das Bauspardarlehen pro Jahr mit einem durchschnittlichen Darlehensbeitrag von 106.000 Euro. 46 Prozent davon betreffen den Kauf, 17 Prozent den Bau und 37 Prozent die Wiedergewinnung von Wohnraum", erklärte Mair zu Beginn. Ziel der Reform sei es, das Bausparen noch flexibler zu machen und durch die Unterstützung für junge Antragsteller und für Familien an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

"Wenn wir die gesamte Wohnreform 2025 im Blick behalten, ist es wesentlich, dass jetzt Wohnbauförderung, Bausparen und zinsbegünstigtes Darlehen kumuliert werden können und ein einziger Antragsteller, mittels Beitrag und Zinsvorteil, eine Fördersumme von über 100.000 Euro erreichen kann - eine Förderung des leistbaren Wohnens, die ihresgleichen sucht", betonte Mair. 

Verändert wird ab 1. September die Anzahl an notwendigen Beitragsjahren im Zusatzrentenfonds, die für Antragsteller, die jünger als 36 Jahre sind, von 8 auf 5 Jahre reduziert wird. Zudem gilt für diese Altersgruppe eine Erhöhung der aufgrund der Einzahlung möglichen Darlehenssumme um 25.000 Euro

Verbesserungen gibt es auch für Paare: Bei zwei Antragstellern (unabhängig vom Alter) gilt eine kumulierte Einschreibedauer von mindestens 12 Jahren (mindestens 4 Jahre pro Antragsteller - bisher waren es 8 Jahre). Im Falle von Familienzuwachs nach Abschluss des Bauspardarlehens besteht die Möglichkeit, die Laufzeit einmalig um bis zu fünf Jahre zu verlängern. "Damit tragen wir unserer Ankündigung Rechnung, junge Familien, insbesondere in einer herausfordernden Lebensphase, gezielt und wirksam zu entlasten“, betonte Mair. 

Auch für Heimkehrer gelte eine flexible Handhabung. Denn sie können nicht über die geforderten Beitragsjahre verfügen, dafür aber mittels einzelner Zahlungen in den Fonds die Grundlage für das Bauspardarlehen schaffen, spricht Mair Südtiroler an, die einige Jahre außer Landes verbracht haben. 

"Eine erfreuliche Verbesserung bringt auch der Zinssatz: Dieser sinkt für neue Bausparverträge von derzeit einem auf künftig 0,7 Prozent. Diese Reduzierung geht nicht auf Kosten des Landes", erläutert Mair. 

Gemäß der Zielsetzung der Wohnreform, Wohnraum für Einheimische zu sichern, ist auch über ein Bauspardarlehen erworbener Wohnraum für das Wohnen für Ansässige (sogenannte "Konventionierung) reserviert. Die Förderung gilt nur für die Erstwohnung, diese muss für die Dauer der Darlehenslaufzeit bewohnt werden. „So wächst der Bestand an leistbarem Wohnraum für Einheimische und die Unterstützung kommt treffsicher jenen zugute, die sie wirklich brauchen“, erklärte Landesrätin Mair. 

Weitere Informationen zur Wohnreform 2025 und zum Bausparen gibt es auf der Homepage Autonome Provinz Bozen - Südtirol.

pir/gm

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