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Mehr regionale Agrarprodukte in Schulen, Kindergärten und Mensen
Dank des Omnibusgesetzes können öffentliche Einrichtungen Produkte künftig direkt von lokalen Erzeugern beziehen – Öffentliche Ausschreibungen nicht mehr notwendig
BOLZANO (LPA). Der Artikel 38 des am 3. Juli vom Landtag beschlossenen Omnibusgesetzes bringt eine wichtige Vereinfachung für den Einkauf regionaler Agrarprodukte durch öffentliche Institutionen. Schulen, Kindergärten, Mensen und andere Einrichtungen dürfen nun landwirtschaftliche oder lokal hergestellte Produkte direkt einkaufen, ohne aufwendige öffentliche Ausschreibungsverfahren durchführen zu müssen, und zwar bis zu einem Maximalwert von 20.000 Euro pro Jahr und Betrieb.
"Mit dieser Regelung können öffentliche Einrichtungen direkt auf lokale Landwirtschaftsbetriebe zugehen", erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher. "Damit stärken wir die regionalen Wirtschaftskreisläufe und fördern den Bezug lokaler Produkte. Gleichzeitig leisten wir einen Beitrag zu mehr ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit."
Die Regelung ist eine Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 2015, Nr. 16 ("Bestimmungen über öffentliche Aufträge") hatte die Agentur für öffentliche Aufträge vorbereitet. Sie gilt für den Einkauf von Agrar- und Lebensmitteln von einzelnen oder verbundenen Landwirtschaftsbetrieben in Gemeinden, die nach geltendem Recht als vollständig bergig eingestuft sind.
red/mdg/pio
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