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Bis 70 im Landesdienst: Neue Möglichkeit, um Wissen zu sichern

Mitarbeiter der Landesverwaltung können laut Beschluss der Landesregierung künftig bei Bedarf nach dem Pensionsalter weiterbeschäftigt werden, um Kompetenzen an Nachfolger weiterzugeben

BOZEN (LPA). Auf Vorschlag von Personallandesrätin Magdalena Amhof hat die Landesregierung am 22. Juli die Aufnahme in den Landesdienst teilweise neu geregelt. Angepasst wurde die Ruhestandsregelung sowie die Abordnung von Bediensteten an andere Körperschaften.

"Wir unterstützen damit den Generationenwechsel und sichern wertvolles Wissen für die Landesverwaltung. Zugleich erleichtert die neue Regelung den Einstieg von neuen Mitarbeitenden und fördert deren persönliche Weiterentwicklung", betonte Landesrätin Amhof.

Ruhestand künftig flexibler geregelt

Mit der Änderung der Verordnung über die Aufnahme in den Landesdienst wird die Altersgrenze für den Ruhestand an die neue staatliche Regelung angepasst: Diese sieht vor, dass der Eintritt in den Ruhestand ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich mit 67 Jahren erfolgt. Gleichzeitig wird die Möglichkeit geschaffen, Bedienstete bei nachgewiesenem Bedarf und mit deren Einverständnis bis maximal zum 70. Lebensjahr weiterzubeschäftigen – etwa für Tutorentätigkeiten oder zur Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen.

Voraussetzung für eine Weiterbeschäftigung ist eine ausgezeichnete oder hervorragende Leistungsbeurteilung in den beiden vorangegangenen Jahren. Die Verlängerung erfolgt jeweils für ein Jahr und ist bis zu drei Jahre möglich. Für die Tutorentätigkeit sind Besetzungen auch außerhalb des Stellenplans möglich, dafür wird ein eigenes Höchstkontingent festgelegt.

Abordnungen zeitlich begrenzt

Eine weitere Neuerung betrifft die Abordnung von Landesbediensteten an andere öffentliche oder private Körperschaften mit öffentlichem Auftrag. Künftig ist eine Abordnung auf maximal zwei Jahre beschränkt.  Wer bereits zum abgeordneten Personal gehört, kann seine Abordnung nach Ablauf noch für maximal ein Jahr verlängern. Danach müssen sich die Bediensteten entscheiden, ob sie zur Landesverwaltung zurückkehren oder zur aufnehmenden Körperschaft wechseln.

"Wir wollen damit die Planbarkeit für die Organisationseinheiten verbessern und die Transparenz in der Zusammenarbeit stärken", sagt Landesrätin Amhof. Die gegenseitige Unterstützung bei der Erbringung wichtiger Dienstleistungen sei weiterhin sichergestellt, jedoch sei eine klare zeitliche Begrenzung notwendig, um längerfristig Personalengpässe innerhalb der Landesverwaltung zu vermeiden.

red/san

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