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Förderung privater Schutzhütten: Anpassung an Klimawandel

Landesrat Walcher: "Neue Kriterien notwendig im Hinblick auf Förderung einer nachhaltigen touristischen Entwicklung"

BOZEN (LPA). Die privaten Schutzhütten spielen neben jenen des Landes und der alpinen Vereine AVS und CAI eine wichtige Rolle für den Tourismus und den alpinen Raum. Auf Vorschlag von Landesrat Luis Walcher hat die Landesregierung am 16. September die Anwendungsrichtlinien zum Landesgesetz vom 7. April 1997 zur Förderung von Schutzhütten geändert. 

"Es bedarf neuer Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zugunsten der privaten Schutzhütten, um den neuen Anforderungen in Zeiten des Klimawandels Rechnung zu tragen", hebt Landesrat Walcher hervor: "Die Mittel werden schwerpunktmäßig stärker in die Förderung von primären Infrastrukturen fließen, wie Wasserversorgung und Wasserentsorgung. Dafür wurden die Fördersätze erhöht." Die Wasserversorgung sei in den vergangenen Jahren aufgrund des Klimawandels zu einer immer größeren Herausforderung geworden.

"Die Erweiterung von privaten Schutzhütten wird hingegen nicht mehr mit öffentlichen Mitteln gefördert", betont Landesrat Walcher. Dies wäre der Bevölkerung nur schwer vermittelbar, weil im sensiblen hochalpinen Raum bei erweiterten Betrieben die Wasserver- und -entsorgung zu einer noch größeren Herausforderung würde. Die Sanierung von privaten Schutzhütten werde hingegen weiterhin gefördert.

In Zukunft wird zudem der Ankauf von Sonderfahrzeugen zum Transport von Personen und Waren nicht mehr finanziell unterstützt. Für den Bau und die Instandhaltung von primären Infrastrukturen für Schutzhütten der zweiten und dritten Kategorie ist eine Erhöhung der Zuschüsse um zehn Prozent vorgesehen. Der Prozentsatz der Zuschüsse für die in die erste Kategorie eingestuften Schutzhütten wird von 60 Prozent auf 70 Prozent der genehmigten Ausgabe erhöht.

"Unsere vorbildlich geführten Schutzhütten sind bei Einheimischen wie Gästen sehr beliebt als Einkehr- und Übernachtungsmöglichkeit bei Touren in der wertvollen alpinen und hochalpinen Landschaft", unterstreicht der auch für den Bereich Tourismus zuständige Landesrat Luis Walcher

Beitragsansuchen müssen innerhalb 15. Oktober beim Funktionsbereich Tourismus eingereicht werden. Dem Auszahlungsantrag ist auch die Kopie der Benutzungsgenehmigung beizulegen.

mac

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