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Arbeitsinklusion für Menschen mit Behinderungen vereinfacht
Richtlinien zur Arbeitseingliederung und zur Arbeitsbeschäftigung angepasst – Teilhabe am Arbeitsleben ist wichtiger Teil des Landesgesetzes zu Teilhabe und Inklusion
BOZEN (LPA). Arbeit und Beschäftigung sind wichtige Faktoren, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen. Über Maßnahmen zur Arbeitseingliederung und zur Arbeitsbeschäftigung wird das Land unterstützend aktiv und fördert damit im Sinne des Landesgesetzes 7/2015 die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Seit 2017 werden vom Amt für Arbeitsmarktintegration individuelle Vereinbarungen zur Arbeitseingliederung abgeschlossen. Dabei handelt es sich um praktikumsähliche Projekte für Menschen mit Behinderungen in öffentlichen und privaten Betrieben, mit dem Ziel einer zukünftigen Anstellung.
Im Jahr 2024 sind insgesamt 232 Personen in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt worden, 62 von ihnen über eine individuelle Vereinbarung zur Arbeitseingliederung. Zudem besteht die Option, dass mit den Trägerkörperschaften der Sozialdienste eine individuelle Vereinbarung zur Arbeitsbeschäftigung abgeschlossen wird. 393 Menschen mit Behinderungen war es 2024 damit möglich, am Arbeitsleben teilzuhaben.
Die Landesregierung hat am 23. September auf Vorschlag von Soziallandesrätin Rosmarie Pamer Anpassungen an den geltenden Richtlinien vorgenommen, um damit aktuellen Gegebenheiten gerecht zu werden. "Die Teilhabe am Arbeitsleben schafft Gemeinschaft, Inklusion und das Gefühl, dazu zu gehören. Gerade deshalb ist es wichtig, die Voraussetzungen zu verbessern, damit Menschen mit Behinderungen ihren Platz in der Arbeitswelt finden", ist Landesrätin Pamer überzeugt. Arbeitslandesrätin Magdalena Amhof betont, dass individuelle Vereinbarungen zur Arbeitseingliederung die Chancen auf ein stabiles Arbeitsverhältnis deutlich erhöhen: "Praktikumsähnlichen Projekte vermitteln Erfahrungen und neue Kompetenzen, die Selbstständigkeit wird gefördert. Sieben von zehn Menschen, die nach dem Absolvieren einer individuellen Vereinbarung zur Arbeitseingliederung im Betrieb angestellt wurden, sind nach zehn Jahren immer noch beim selben Arbeitgeber beschäftigt. Bei Arbeitnehmenden, die direkt in den Arbeitsmarkt vermittelt werden, sind es rund drei von zehn."
Die nun genehmigten Änderungen sehen Anpassungen beim Alter der Zielgruppen vor. Damit soll ermöglicht werden, dass Vereinbarungen auch bis zum Erreichen des Rentenalters möglich sind. Zudem wurde die maximale Dauer der Vereinbarung zur Arbeitsbeschäftigung zeitlich verdoppelt: vorher galten diese Vereinbarungen nur 12 Monate, künftig können sie auf 24 Monate erhöht werden. Detaillierter formuliert wurden die Voraussetzungen für den Übergang zu dieser Art von Vereinbarungen für Menschen, die in teilstationären Diensten untergebracht sind, und es wurde die Möglichkeit auf mehr Begleitung in Krisensituationen eingeführt. An der Erarbeitung haben das Amt für Menschen mit Behinderungen und das Amt für Arbeitsmarktintegration gearbeitet.
ck