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Matura-Reform: Neuerungen bei der mündlichen Prüfung
Reform voraussichtlich ab 2026 in Kraft – Matura erhält wieder die Bezeichnung "Reifeprüfung"
BOZEN (LPA). Anfang September hat die Regierung in Rom ein Gesetzesdekret erlassen, mit dem Änderungen an der staatlichen Abschlussprüfung (Matura) vorgenommen werden. Eine der wesentlichsten Neuerungen betrifft die Bezeichnung: So wird aus der staatlichen Abschlussprüfung (esame die Stato conclusivo del secondo ciclo) nun wieder die Reifeprüfung (esame di Maturità). "Mit der Rückkehr zur Bezeichnung 'Reifeprüfung' soll die Funktion der Prüfung betont und die Bedeutung von Wissen, Kompetenzen und persönlicher Verantwortung hervorgehoben werden", erklärt Bildungsdirektor Gustav Tschenett. Das Gesetzesdekret muss innerhalb Anfang November zu einem ordentlichen Gesetz werden, um ab dem kommenden Jahr zu wirken. Bis dahin können noch Änderungen an Text und Inhalt des Dekrets vorgenommen werden.
Wesentlich für die Maturantinnen und Maturanten sind die Neuerungen im Hinblick auf die mündliche Prüfung: Diese umfasst künftig vier Fächer, die innerhalb Jänner eines jeden Jahres vom staatlichen Bildungsministerium festgelegt werden. Zudem wird eingeführt, dass die mündliche Prüfung nicht verweigert werden darf – andernfalls gilt die Reifeprüfung als nicht bestanden, denn dafür müssen alle Prüfungsteile (in Südtirols deutschsprachigen Schulen sind dies drei schriftliche und eine mündliche Prüfung) verpflichtend absolviert werden. Auch die Verhaltensnote spielt eine Rolle: Ist diese unter 6, ist die Schülerin oder der Schüler nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen.
Änderungen sind zudem bei der Zusammensetzung der Prüfungskommissionen vorgesehen (fünf anstelle der bisherigen sieben Mitglieder), bei der Vergabe der Bonuspunkte (maximal drei Punkte, sofern die Gesamtleistung inklusive Schulguthaben mindestens 97 Punkte erreicht) oder die Stärkung der Verbindung der schulischen Bildung mit der beruflichen Praxis (der Lernbereich "Übergreifende Kompetenzen und Orientierung" wird in "Schule-Arbeitswelt" umbenannt).
Bereits fix sind die Termine der Maturaprüfungen im Schuljahr 2025/26: Die erste schriftliche Prüfung (Deutsch für deutschsprachige Schulen) findet am Donnerstag, 18. Juni 2026 statt, die zweite Prüfung (schultypische Fächer) am Freitag, 19. Juni. Die dritte schriftliche Prüfung in der Zweitsprache Italienisch findet am Montag, 22. Juni statt. Die mündlichen Prüfungen werden nach der ersten Sitzung der Prüfungskommissionen (voraussichtlich am Dienstag, 16. Juni) fixiert.
ck