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Wartezeitenreduzierung: Intramoenia-Leistungen als gezielte Maßnahme

Südtirol entwickelt Gesundheitsversorgung weiter: Landesrat Hubert Messner fokussiert mit der Neuausrichtung der Intramoenia-Leistungen besonders den Abbau von Wartezeiten

BOZEN (LPA). Die Gesundheitsversorgung in Südtirol wird weiterentwickelt. Dabei geht es vor allem um die Neuausrichtung der sogenannten Intramoenia-Leistungen. Landesrat Hubert Messner legt dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Verringerung von Wartezeiten.

„Intramoenia bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte des Sanitätsbetriebs außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit freiberuflich innerhalb der Krankenhäuser tätig werden können“, erklärt Messner. Diese Leistungen werden außerhalb der Arbeitszeiten erbracht und müssen vorab vom Sanitätsbetrieb autorisiert werden. Die Genehmigung erfolgt auf Basis des effektiven Bedarfs, besonders in Fachbereichen mit längeren Wartezeiten. Der Umfang der Intramoenia-Tätigkeiten wird im Vorfeld definiert und kontrolliert.

Messner stellt klar: „Die Tarife, die Patientinnen und Patienten für Intramoenia-Leistungen bezahlen, gehen klarerweise nicht zur Gänze als Honorar an den Arzt, sondern dieser muss damit zunächst eine Reihe von Kosten decken: die Stundenlöhne für das zusätzlich benötigte Pflege- und Hilfspersonal, Kosten für Materialien und Verbrauchsgüter und außerdem einen Fixteil, der für die Verwaltungskosten an den Sanitätsbetrieb abgegeben werden muss. Wie diese Kosten genau aufzuteilen sind, haben wir nun in einer klaren und einheitlichen Regelung festgeschrieben“, erklärt Messner.

Die Neuerungen wurden in enger Abstimmung mit den Ärztegewerkschaften entwickelt und orientieren sich an neuen gesetzlichen Vorgaben des Staates. „Die Intramoenia-Tätigkeit hat es auch in Vergangenheit schon gegeben. Aber wenn wir das System schon anpassen mussten, dann wollten wir dies bewusst gezielt zur Verbesserung der Versorgung und für den Abbau der Wartezeiten nutzen“, betont der Landesrat. Intramoenia ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, das auch die Verbesserung der Vormerkungen, die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern sowie die neu eingeführten freiwilligen Zusatzleistungen an Abenden und Wochenenden umfasst. Allein dadurch konnten seit Jahresbeginn über 10.000 zusätzliche Leistungen erbracht werden.

Abschließend stellt Messner nochmals klar: „Intramoenia ist keine Vorzugsschiene“. Alle Patientinnen und Patienten – egal ob sie eine öffentliche Visite oder eine Visite in Intramoenia erhalten haben – werden auf derselben OP-Warteliste geführt. Der einzige Unterschied: Bei Intramoenia kann der behandelnde Spezialist selbst gewählt werden – etwas, das im öffentlichen System sonst nicht möglich ist.

red/kat

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