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Studienbeihilfen: Gesuche bis 3. November einreichen
Seit diesem Studienjahr greifen Änderungen bei Studienbeihilfen für Studierende an universitären Einrichtungen und Fachhochschulen
BOZEN (LPA). Seit dem 22. September und noch bis zum 3. November (12 Uhr) können Studentinnen und Studenten, die eine universitäre Einrichtung oder eine Fachhochschule besuchen, um eine Studienbeihilfe beim Land ansuchen. Dabei greifen erstmals auch mehrere Änderungen, die von der Landesregierung im Juni gutgeheißen wurden (LPA hat berichtet). Eine große Änderung betrifft die Abschaffung der Altersgrenze: Hatte man für eine Studienbeihilfe bisher nicht älter als 35 oder 40 Jahre sein dürfen, kann jetzt altersunabhängig angesucht werden. Zudem wurde ermöglicht, dass auch Teilzeitstudierende um eine Studienbeihilfe ansuchen können. Die Beihilfe beträgt dabei die Hälfte jenes Betrags, der Vollzeitstudierenden zusteht, und wird für die gesamte Zeit der Regelstudiendauer garantiert. Zudem wurde der Schwellenwert des Faktors der wirtschaftlichen Lage (FWL) von 4 auf 5 angehoben, wodurch mehr Studierenden der Zugang zu den Studienbeihilfen ermöglicht wird. Wichtig ist, dass die EEVE-Erklärung explizit für die Einreichung eines Gesuchs um Studienbeihilfe erstellt wird, mit Bezug auf das Jahr 2024. Der FWL muss im Moment der Gesuchstellung in jedem Fall vorliegen und im Online-Gesuch angegeben werden.
Landesrat Philipp Achammer begrüßt die neuen Regelungen: "Diese Änderungen bei den Studienbeihilfen, insbesondere die Abschaffung der Altersgrenze, die Einbeziehung von Teilzeitstudierenden sowie die Erhöhung des Schwellenwerts der wirtschaftlichen Lage, sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit im Hochschulbereich. Der Zugang zu Bildung soll unabhängig von Alter, Studienform und finanziellen Voraussetzungen gleichermaßen möglich sein."
Angesucht wird online mittels SPID, elektronischer Identitätskarte (CIE), aktivierter Bürgerkarte oder nationaler Dienstekarte (CNS) oder der digitalen europäischen Identität (eIDAS). Nur wer kein Anrecht auf eines der oben genannten Identifizierungsmittel hat, kann mit einem zertifizierten Account ansuchen.
red/ck
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