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3 Millionen als Investitionsbeihilfen für Kleinunternehmen für 2026

Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten, die in den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen tätig sind, können auch 2026 um Investitionsbeiträge ansuchen

BOZEN (LPA). Am 7. November hat die Landesregierung auf Vorschlag des Landesrates für Wirtschaftsentwicklung Marco Galateo dem Beschluss zu den Beitragsrichtlinien für betriebliche Investitionen von Kleinunternehmen für das Jahr 2026 grünes Licht erteilt. "Die Kriterien blieben im Wesentlichen unverändert, um den Unternehmen Kontinuität und Sicherheit zu geben. Zudem setzen wir verstärkt auf Entbürokratisierung, was auch ein wichtiges Anliegen der Wirtschaftsplattform 2030 ist", betont Landesrat Galateo.

Begünstigte der Fördermittel sind Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten, die in den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen tätig sind. Gefördert werden können Investitionen in Ausrüstungen, Maschinen, Software und Einrichtungsgegenstände. Der Erwerb von Immobilien oder Bautätigkeiten wird nicht bezuschusst. 

Insgesamt stehen fünf Millionen Euro zur Verfügung, 4,2 Millionen Euro für die Bereiche Handwerk und Industrie, 800.000 für Handel und Dienstleistungen. Die zulässige Mindestinvestitionssumme liegt bei 15.000 Euro, die Höchstsumme bei 500.000 Euro mit 20 Prozent der zulässigen Kosten und einem Höchstbeitrag von 100.000 Euro. Das Punktesystem bleibt im Wesentlichen dasselbe wie 2025.

Der Antrag ist ausschließlich online im Zeitraum 1. Dezember bis 31. März 2026 (12 Uhr) über das Bürgernetz eingereicht werden. Informationen dazu gibt es auch Landeswebportal im Bereich Wirtschaftsförderung.

tl/ck

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