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Förderanträge für internationale Entwicklungsprojekte bis 2. Februar

Land Südtirol unterstützt Projekte zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Globalen Süden und Maßnahmen zum Schutz sprachlicher und kultureller Minderheiten

BOZEN (LPA). Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen für Entwicklungszusammenarbeitsprojekte endet am Montag, 2. Februar.

Mit den Fördermitteln unterstützt das Land Projekte zur Armutsbekämpfung im Globalen Süden sowie Maßnahmen zum Schutz sprachlicher und kultureller Minderheiten. Anträge können von Nichtregierungsorganisationen, gemeinnützigen Organisationen und weiteren Körperschaften ohne Gewinnabsicht mit Sitz oder operativer Tätigkeit in Südtirol eingereicht werden. Die fachliche Prüfung erfolgt durch das Amt für Freiwilligenwesen und Solidarität.

Weitere Informationen zu Förderkriterien und Einreichmodalitäten: Internationale Zusammenarbeit und Minderheitenschutz 

kat

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