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COVID-19 - Maßnahmen im Bereich Wohnbau

Um die, aufgrund der COVID-19 Krise entstandenen, negativen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger zu mildern, hat die Landesregierung mit Beschluss vom 07.04.2020, Nr. 248 beschlossen die Darlehensnehmer bei der Rückzahlung folgender Darlehen zu unterstützen:

1) das Bauspardarlehen;

2) das Darlehen als Vorschuss auf die Steuerabzüge;

3) das Darlehen aus dem Rotationfonds.

Die fälligen Raten sind für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgesetzt.

Weiters besteht die Möglichkeit der Stundung der dem Institut für den sozialen Wohnbau geschuldeten Mieten im Falle von Krisensituationen, welche im Zusammenhang mit COVID-19 stehen.

Für genauere Informationen besuchen Sie die jeweiligen Dienste auf unserer Homepage unter dem Abschnitt "Weitere Förderungen":

http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1035984

http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1036024

http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1036044

http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1036004

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