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Aktivierung der Online-Terminvormerkung

Geschätzte Bürger/innen,

ab Dienstag, 15. März 2022, wird eine Terminvereinbarung, für den Zugang zu den Informationsschaltern des Amtes für Wohnbauförderung, ausschließlich online, im myCivis-Portal oder auf folgendem Link, mittels SPID, elektronischer Identitätskarte (CIE) oder mit der aktivierten Bürgerkarte, möglich sein:

Terminvormerkung | Geförderter Wohnbau | Autonome Provinz Bozen - Südtirol

Am Informationsschalter werden folgende Dienste angeboten:

- allgemeine Informationen, einschließlich erster Informationen über Zugangsvoraussetzungen und/oder erster technischer Informationen;

- Simulation der wirtschaftlichen Situation und der Punktezahl (die EEVE-Erklärungen der letzten zwei Jahre von jedem Familienmitglied, welches die zu fördernde Wohnung bewohnen wird, müssen erstellt worden sein), sowie die technische Simulation des zustehenden Beitrages;

- Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Wohnbauförderungsgesuches, mit allen erforderlichen Unterlagen.

Anträge und Gesuche, sowie fehlende Dokumente, können weiterhin auch per Post oder E-Mail an die jeweiligen Ämter der Abteilung Wohnungsbau verschickt werden.

Die Vorgehensweise zur Einreichung des Gesuches um Beitrag für den Kauf, den Bau oder die Wiedergewinnung der Erstwohnung sowie für den Abbau architektonischer Hindernisse, per E-Mail, finden Sie unter folgendem Link:

News | Geförderter Wohnbau | Landesverwaltung | Autonome Provinz Bozen - Südtirol

Für alle Anträge und Informationen im Zusammenhang mit den Rekursen, der Auszahlung des genehmigten Beitrags und der Anmerkung sowie der Verwaltung der Sozialbindung, bis zu deren Ablauf muss der Termin direkt an der E-Mail-Adresse des Mitarbeiters, des Amtes für Wohnbauprogrammierung, mit dem Sie Kontakt aufnehmen möchten, beantragt werden.

 

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