Akkreditierung

Hinweise zur Akkreditierung außerschulischer Bildungsträger

Allgemeines

Organisationen können bei der Deutschen Bildungsdirektion um Akkreditierung zwecks Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote ansuchen. Durch die Akkreditierung soll die Anerkennung vor allem für landesweit tätige Organisationen vereinfacht werden. Eine Kommission stellt fest, ob die Organisationen die vorgesehenen Qualitätskriterien erfüllen. Diese Feststellung gilt dann einheitlich für 3 Jahre.
Die Akkreditierung ist nicht Voraussetzung für das Ansuchen um Anerkennung außerschulischer Angebote. Alle Organisationen können sich auch direkt an die einzelnen Schulen wenden.
Ob außerschulische Angebote anerkannt werden und in welchem Ausmaß, entscheiden die einzelnen Schulen selbst. Bei akkreditierten Organisationen wird die Erfüllung der Qualitätskriterien von den Schulen aber nicht mehr überprüft.
Die Akkreditierung gilt nur für die deutschsprachigen Schulen.

Einreichung der Anträge

Die Anträge sind von den einzelnen Organisationen und nicht von einer Dachorganisation zu stellen. Eine Organisation mit Außenstellen braucht nur einen einzigen Antrag zu stellen.
Um Akkreditierung durch die Landeskommission können nur Organisationen ansuchen, deren Tätigkeit sich zumindest auf einen ganzen Bezirk oder auf verschiedene Ortschaften in unterschiedlichen Bezirken bezieht.

Qualitätskriterien

Die Qualitätskriterien sind laut Beschluss der Landesregierung:

  • Übereinstimmung der Bildungstätigkeit mit dem allgemeinen Bildungsauftrag der Schulstufe und den Rahmenrichtlinien des Landes
  • Klarheit und Transparenz über den Bildungsträger hinsichtlich Rechtsstatus und Organisationsform
  • Mehrjährige Tätigkeit im entsprechenden Bildungsbereich
  • Transparenz über die Personen, die das außerschulische Bildungsangebot durchführen und über deren Qualifikation
  • Evtl. bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Schulen

Weitere Vorgehensweise

Organisationen, deren Tätigkeit sich nicht zumindest auf einen ganzen Bezirk bezieht, können bei den einzelnen Schulen um Akkreditierung ansuchen.
Alle Organisationen beantragen bei den Schulen die Anerkennung ihrer Angebote. Die genauen Modalitäten dafür legt jede einzelne Schule fest.
Anschließend veröffentlichen die Schulen die Liste der anerkannten außerschulischen Bildungsangebote. Anhand dieser Listen können dann die Eltern bzw. die volljährigen Schüler/innen um Anerkennung der Tätigkeiten und um Reduzierung der verpflichtenden Unterrichtszeit ansuchen.

Die Akkreditierung gilt für 3 Jahre und kam im Schuljahr 2016/2017 das erste Mal zum Tragen.