Abwesenheit wegen schwerer Krankheit

Rechtsquellen

 

Übersicht

100 % Bezahlung

für die Dauer des Aufenthaltes im Krankenhaus oder Day-Hospital

100 % Bezahlung

für die Dauer der Therapie bzw. der Invalidität aufgrund der Therapie

Hinweise

  • Als Abwesenheit wegen schwerer Krankheit gelten Krankheiten, die zeitweise und/oder teilweise Invalidität verursachende Therapien erfordern.
  • Die Tage der schweren Krankheit sind von der Berechnung der Abwesenheit wegen Krankheit sowohl für die Besoldung als auch für das Höchstausmaß ausgenommen.
  • Die schwere Krankheit und die Dauer des Krankenhausaufenthaltes bzw. der Therapie müssen vom zuständigen Sanitätsbetrieb bestätigt werden (Muster für die Bescheinigung der schweren Krankheit).
  • Für die gesamte Dauer stehen die vollen Bezüge zu, es wird keine Kontrollvisite beantragt.
  • Schwere Krankheiten oder lebenserhaltende und diesen vergleichbare Therapien sind z. B. die Hämodialyse oder die Chemotherapie.

Version Dezember 2011