Ansteckungsgefahr

Rechtsquellen

Übersicht

für die notwendige Zeit

100 % Bezahlung

  • auf Anordnung des Amtsarztes oder der Amtsärztin für die Dauer der Ansteckungsgefahr
  • gilt auch für jene, welche mit infizierten Personen zusammenleben oder in Kontakt stehen

Hinweise:

 

Version Dezember 2011