Dienstbedingte Krankheit

Rechtsquellen

Übersicht

100 % Bezahlung

18 Monate bei dienstbedingter Krankheit

100 % Bezahlung

weitere 18 Monate bei dienstbedingter Krankheit

Hinweise

  1. Es steht das volle Gehalt für 18 Monate zu.
    Sofern die kollegialärztliche Visite nicht die permanente Uneignung für jede Tätigkeit feststellt, stehen weitere 18 Monate an Abwesenheit wegen Krankheit mit vollem Gehalt zu. Mit Artikel 6 des G.D. Nr. 201/2011 wurden die Institute der Feststellung der dienstbedingten Krankheit, der Rückvergütung von Pflegekosten bei dienstbedingter Krankheit, der angemessenen Entschädigung und der privilegierten Pension abgeschafft.
  2. Für die dienstbedingte Krankheit muss gemäß Ministerialdekret Nr. 206/2009 die Kontrollvisite nicht beantragt werden.

Version Dezember 2011