Ruhepausen (innerhalb des 1. Lebensjahres des Kindes)
Rechtsquellen
- Landeskollektivvertrag 23.04.2003 Anlage 4 Artikel 27
- Legislativdekret 26.03.2001 Nr. 151 Art. 39, 40, 41
- Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 67 vom 22.10.2001
Übersicht
1 Stunde pro Unterrichtstag bis zum 1. Lebensjahr des Kindes |
100 % Bezahlung |
kann auch vom Vater beansprucht werden, wenn:
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Verdoppelung auf 2 Stunden bei Mehrlingsgeburt |
100 % Bezahlung |
Die zusätzlichen Stunden können vom Vater beansprucht werden, auch wenn sich die Mutter in Mutterschaftszeit oder Elternzeit befindet. |
Hinweise
Die täglichen Ruhepausen können auch von Lehrpersonen mit Teilzeitvertrag beansprucht werden.
Die Verteilung der Ruhepausen muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden; bei Uneinigkeit wird die Verteilung vom Arbeitsinspektorat festgelegt.
Sind in der Familie zwei Kinder unter 10 Jahren und die Mutter übt keine Tätigkeit aus, dann steht dem Vater eine tägliche bezahlte Ruhepause für jedes Kind nach dem zweiten innerhalb dessen erstem Lebensjahr zu. Die Mehrlingsgeburt bringt keine Anhebung dieser Ruhepause mit sich.
* Bei Arbeitslosigkeit oder Hausfrauenstatus der Mutter des Kindes kann der Vater des Kindes gemäß der jüngeren Rechtsprechung (u. a. Urteile des Staatsrates Nr. 4993 vom 30.10.2017; Nr. 628 vom 30.01.2018; Nr. 5.686 vom 3. Oktober 2018; Nr. 153 vom 19.02.2019, Nr. 06172 vom 1. September 2021) die tägliche Ruhepause nur dann beanspruchen, wenn die Mutter des Kindes aus spezifischen, objektiven, konkreten, aktuellen und gut dokumentierten Gründen nicht in der Lage ist, sich um das neugeborene Kind zu kümmern.
Stand Oktober 2022