Grundschule

Die Grundschule ist die erste Schulstufe eines Kindes. Sie bildet die Grundlage für die weitere Entwicklung und vermittelt elementare Kulturtechniken.

Neben den zehn Grundschulsprengeln, die einzelne Grundschulen umfassen, gibt es 45 Schulsprengel, die Grund- und Mittelschulen umfassen.

 

Schuladressen

Die Grundschulsprengel und Schulsprengel und die gleichgestellten Grundschulen im Überblick.

Rahmenrichtlinien Unterstufe ÜberarbeitungDie Rahmenrichtlinien für die Grund- und Mittelschule in Südtirol (aktualisierte Fassung - Februar 2021) bilden den verbindlichen Bezugsrahmen für die Erstellung des Curriculums der Schule im Hinblick auf jedes einzelne Fach und die fächerübergreifenden Lernbereiche

Die achtjährige Unterstufe umfasst die fünfjährige Grundschule und die dreijährige Mittelschule.

Die Grundschule gliedert sich in folgende didaktische Abschnitte:

  • Triennium: 1. Klasse, 2. Klasse und 3. Klasse Grundschule
  • Biennium: 4. Klasse und 5. Klasse Grundschule

Curriculum Unterstufe

Die verpflichtende Unterrichtszeit umfasst die verbindliche Grundquote und die der Schule vorbehaltene Pflichtquote. Zusätzlich haben die Schülerinnen und Schüler das Recht, Wahlangebote der Schule in Anspruch zu nehmen.

Die verpflichtende Unterrichtszeit für die Schülerinnen und Schüler in der Grundschule umfasst in der ersten Klasse 24 Stunden und in der zweiten bis zur fünften Klasse 26 Stunden je Woche.

Die Fächer in der Grundschule sind folgende:

  • Deutsch
  • Italienisch
  • Englisch (ab 4. Klasse)
  • Mathematik
  • Geschichte
  • Geografie
  • Naturwissenschaften
  • Musik
  • Kunst
  • Technik
  • Bewegung und Sport
  • Katholische Religion
  • Wahlpflichtfächer
  • Wahlfächer

Viele der Grundschulen in Südtirol sind Kleinschulen. So haben 52 Prozent der Schulstellen weniger als fünf Klassen. Die Schülerinnen und Schüler der Kleinschulen werden jahrgangsübergreifend unterrichtet.

In die erste Klasse der Grundschule sind alle Kinder einzuschreiben, die bis 31. August das sechste Lebensjahr vollenden. Außerdem können auch jene Kinder eingeschrieben werden, die bis zum 30. April des Schuljahres, auf das sich die Einschreibung bezieht, das sechste Lebensjahr vollenden. Die Schulen bieten den Familien in Abstimmung mit dem besuchten Kindergarten und mit Unterstützung der Deutschen Bildungsdirektion die erforderliche Beratung an. Die Einschreibung erfolgt innerhalb Jänner durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten in der gebietsmäßig zuständigen Schule. Der genaue Termin wird von der jeweiligen Schulführungskraft (Direktor/in) festgesetzt.

Die Einschreibung in die nächsten Klassen wird von Amts wegen vorgenommen.

Weitere Informationen zur Einschreibung finden Sie auf dieser Seite.

Rechtsquelle: Beschluss der Landesregierung vom 14. Dezember 2021, Nr. 1083

In Südtirol wird der katholische Religionsunterricht – unter Vorbehalt des Verzichtes, den die Eltern oder Erziehungsberechtigten in Ausübung ihrer Gewissensfreiheit erklären – allen Schülerinnen und Schülern erteilt.
Der Verzicht auf den katholisch geprägten Religionsunterricht hat bei der Einschreibung in schriftlicher Form zu erfolgen und gilt, sofern die Entscheidung nicht zu Beginn eines neuen Schuljahres abgeändert wird, für die gesamte Schulstufe.

Das Amt für Schulfürsorge der Abteilung Bildungsförderung ist für Fürsorgemaßnahmen wie die Schülerbeförderung, die Schulausspeisung, den Schülertransport oder die Schüler-Unfallversicherung zuständig.

Der Grundstein für den gemeinsamen Unterricht aller Schülerinnen und Schüler wurde mit der Einführung der Einheitsmittelschule in Italien im Jahr 1962 gelegt. Im Jahr 1971 wurde die Sonderschule teilweise, im Jahr 1977 zur Gänze abgeschafft. Seither besuchen alle Kinder, mit und ohne Beeinträchtigung, gemeinsam die Schule.

Mehr zur Integration und Inklusion von Schülerinnen und Schülern

Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund werden in Südtirol aufgrund ihres Alters oder aufgrund ihrer bereits erworbenen Kompetenzen im Herkunftsland einer Regelklasse oder einer Gruppe im Kindergarten zugewiesen. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Sprachenzentren unterstützen und begleiten die Kindergärten und Schulen bei der Planung und Durchführung geeigneter Maßnahmen für eine erfolgreiche sprachliche und soziale Integration.

Mehr zur Integration und Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund