Ehrenamtliche Organisationen: Eintragung ins Landesverzeichnis

ACHTUNG:

Aufgrund der Bestimmungen des Kodex des Dritten Sektors und der diesbezüglichen Durchführungsverordnung [Artikel 31 des Dekrets des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 15. September 2020, Nr. 106] können nach dem 22. November 2021 keine Anträge für die Eintragung in das Landesregister der ehrenamtlich tätigen Organisationen entgegengenommen werden.

Beginnend mit dem 23. November 2021 besteht für Vereine, die sich als "Ehrenamtliche Organisation " neu eintragen lassen möchten, die Möglichkeit sich in das staatliche Einheitsregister des Dritten Sektors ("Runts") einzutragen: Diese Eintragung erfolgt auf digitalem Weg über den Internetlink servizi.lavoro.gov.it .

 

Zugangsvoraussetzungen [gültig bis 22.11.2021]

In das Landesverzeichnis kann jene Organisation eingetragen werden, die:

  • Aus Solidarität und Gemeinnützigkeit tätig ist und ihre Leistungen zugunsten aller interessierten Bürger und nicht nur für die Mitglieder der Organisation erbringt;
  • vorwiegend ehrenamtlich tätig ist (Angestellte bzw. freie Mitarbeiter sind jedoch in beschränktem Ausmaß erlaubt, sofern diese für einen reibungslosen Ablauf der Tätigkeit der Organisation erforderlich sind);
  • keine Gewinnabsichten verfolgt;
  • Vereine sind, die durch mindestens 7 Einzelpersonen oder 3 ehrenamtlich tätige Organisationen gegründet wurden (Diese Voraussetzung muss von jenen Vereinen erfüllt werden, die nach dem Inkrafttreten des gesetzesvertretenden Dekrets vom 3. Juli 2017, Nr. 117, und des Landesgesetzes vom 7. August 2018, Nr. 18, gegründet wurden.);
  • eine eventuelle Tätigkeit in Handel bzw. Produktion nur als Nebentätigkeit aufweist. Im Ministerialdekret vom 25. Mai 1995 wurden diese Nebentätigkeiten näher definiert.

Die Satzungen der Organisationen müssen den Bestimmungen des Landesgesetzes vom 1. Juli 1993, Nr. 11 (Landesgesetz zur Regelung der ehrenamtlichen Tätigkeit und der Förderung des Gemeinwesens) entsprechen. Wesentlich dabei ist, dass die Organisation nach demokratischen Prinzipien geregelt wird; die Ämter sind durch Wahl zu besetzen und ehrenamtlich auszuüben.

Für die Führung des Landesverzeichnisses ist das Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt, Landhaus I, 39100 Bozen, Silvius-Magnago-Platz 1, Tel. 0471/412131, zuständig.

Aufgrund der vielfältigen Sachbereiche, in denen ehrenamtliche Organisationen tätig sind, ist das Landesverzeichnis in vier Abschnitte unterteilt:

  • gesundheitliche und soziale Betreuung,
  • Kultur, Erziehung und Bildung,
  • Sport, Erholung und Freizeit,
  • Zivilschutz, Umwelt- und Landschaftsschutz.

Eine Organisation kann die Eintragung in einen oder in mehrere Abschnitte beantragen.

Die Eintragung wird vom Landeshauptmann mittels Dekret verfügt. Sollte diese verweigert werden, kann die betreffende Organisation innerhalb von dreißig Tagen ab Zustellung der entsprechenden Mitteilung bei der Landesregierung Beschwerde gegen die Entscheidung des Landeshauptmannes einlegen.

Notwendige Dokumente

Dem Ansuchen um Eintragung in das gegenständliche Landesverzeichnis sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • eine Kopie des Gründungsaktes unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter bzw. der gesetzlichen  Vertreterin (Grundlegendes zum Gründungsakt). Ist kein Gründungsakt vorhanden, kann eine Ersatzerklärung des Notariatsaktes oder eine Eigenerklärung beigelegt werden, in welcher jeweils erklärt wird, in welchem Jahr die Organisation gegründet wurde und dass bei der Gründung keine schriftliche Urkunde verfasst worden ist bzw. dass diese nicht mehr auffindbar ist. Die Eigenerklärung kann direkt vor dem  zuständigen Beamten bzw. der zuständigen Beamtin unterzeichnet werden oder mittels Post eingereicht werden. In letzterem Fall ist eine Fotokopie der gültigen Identitätskarte des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreterin beizulegen;
  • eine Kopie des Statuts auf jeder Seite vom gesetzlichen Vertreter bzw. der gesetzlichen Vertreterin auf jeder Seite unterzeichnet (wesentliche Elemente des Statuts und Tätigkeiten von allgemeinem Interesse);
  • einen Tätigkeitsbericht über das abgelaufene Jahr;
  • eine Tätigkeitsvorschau für das laufende Jahr;
  • einen vollständig ausgefüllten Fragebogen;
  • eine Erklärung über die Ehrenamtlichkeit.

Kosten

Eine Stempelmarke zu 16 €

Ansprechpartner

Christoph Pichler
Tel. +39 0471 412137

Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt
Silvius-Magnago-Platz 1
39100 Bozen

Tel. +39 0471 412130
E-Mail: Aussenbeziehungen.Ehrenamt@provinz.bz.it
PEC: ae-rv@pec.prov.bz.it