Eintragungsbestätigung

Ausstellung einer Eintragungsbestätigung aus dem Landesregister

Das Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt stellt auf Antrag eines jeden Interessierten Bescheinigungen über die Eintragung in das Landesregister der juristischen Personen des Privatrechts aus, in denen der aktuelle gesetzliche Vertreter, der Sitz des anerkannten Verein/der anerkannten Stiftung sowie die Eintragungsnummer und der Rechtsakt, mit dem die Eintragung verfügt wurde, aufscheinen.

Die Eintragungsbestätigung bedarf zweier Stempelmarken zu jeweils 16 Euro. Vereine zur Förderung des Gemeinwesens, ehrenamtliche Organisationen, ONLUS sowie im CONI-Register eingetragene Amatuersportvereine und sind von der Stempelgebühr befreit.

Vordruck für den Antrag auf Ausstellung einer Eintragungsbestätigung

Wenn die Eintragungsbestätigung von der öffentlichen Verwaltung oder einem Betrieb, der öffentliche Dienstleistungen anbietet, verlangt wird, so kann der gesetzliche Vertreter des Vereins oder der Stiftung eine Selbsterklärung über die Eintragung in das Landesregister der Juristischen Personen abgeben.

Vordruck Eigenerklärung Eintragung in das Landesregister der Juristischen Personen