Kleinkindbetreuung - ermäßigter Tarif für Landesbedienstete


Landesangestellte, die ihr Baby oder Kleinkind (0-3 Jahre) in einem konventionierten Kleinkindbetreuungsdienst (betriebliche Kita oder Tagesmutterdienst) betreuen lassen, bekommen diesen Dienst zu einem ermäßigten Tarif.


Als Arbeitgeber unterstützt die Landesverwaltung ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Betreuung ihrer Kinder: Sie bietet einen vergünstigten Tarif für die Kleinkindbetreuung an. Dies ist durch ein Rahmenabkommen der Familienagentur des Landes mit einigen Sozialgenossenschaften möglich, die Kleinkindbetreuung anbieten.


Die Landesverwaltung bezahlt 2/3 des vollen Tarifs (derzeit max. 10 Euro pro Stunde) und der Landesbedienstete muss nur mehr 1/3 des Tarifs (derzeit rund 3,30 Euro pro Stunde) bezahlen.



Zugangsvoraussetzungen


Landesbedienstete

  • Angestellte der Landesverwaltung
    • Personal des allgemeinen Stellenplans
    • Personal der Landesberufsschulen und Kindergärten (ausdrücklich ausgeschlossen sind Lehrpersonen aller staatlichen Schulen)
  • Wiederaufnahme der Arbeit (nicht in Elternzeit)
  • Verpflichtung, vor dem Antrag die Verfügbarkeit des Betreuungsplatzes für das eigene Kind in einem konventionierten Kleinkindbetreuungsdienst sicherzustellen
  • Verpflichtung den ausgewählten, konventionierten Kleinkindbetreuungsdienst über den ermäßigten Tarif für Landesbedienstete zu informieren
  • Verpflichtung der Mitteilung an die Familienagentur bei Änderungen des Arbeitsvertrages mit der Landesverwaltung sowie der Betreuungsmodalitäten des Kindes


Kind

  • Kind im Alter von 3 Monaten bis 3 Jahren (bis zum 4.Geburtstag, wenn das Kind noch nicht den Kindergarten besucht)
  • Kind ist bereits zur Betreuung in einer betrieblichen Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter/bei einem Tagesvater angemeldet. (Der Betreuungsvertrag kann eventuell abgeändert werden, sofern die Sozialgenossenschaft das Rahmenabkommen mit der Familienagentur abgeschlossen hat.)


Dokumente

Antrag um ermäßigten Tarif für die Kleinkindbetreuung an die Familienagentur (für jedes Jahr 1 Antrag)
Der Antrag muss an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: >> familienagentur@provinz.bz.it

>> Antrag

 

Termine

Der Antrag um ermäßigten Tarif für die Kleinkindbetreuung kann laufend eingereicht werden.
Der Antrag muss vor Inanspruchnahme des Dienstes bei der Familienagentur eingereicht und jährlich erneuert werden.


Weitere Informationen
Liste der Sozialgenossenschaften und zur Auswahl stehende Kindertagesstätten und Tagesmutterdienste
(nur jene, die mit der Landesverwaltung ein Rahmenabkommen abgeschlossen haben)


Schritte, um den ermäßigten Tarif zu bekommen

•    Betreuungsplatz aus der Liste suchen
•    Bei der zuständigen Sozialgenossenschaft sicherstellen, dass für den Betreuungsplatz des Kindes das Rahmenabkommen zwischen der Familienagentur und der Sozialgenossenschaft angewandt und der ermäßigte Tarif gewährleistet wird
•    Landesbedienstete stellen Antrag bei Familienagentur
•    Ermächtigung durch Familienagentur
•    Die/der Landesbedienstete und Sozialgenossenschaft schließen Vertrag ab
•    Der/die Landesbedienstete erhält monatlich von der Sozialgenossenschaft eine Rechnung in der Höhe von 1/3 des Volltarifs für die Betreuung des Kleinkindes.

Gesetzesbestimmungen
>> Artikel 16 des Landesgesetzes Nr. 8/2013 und Beschluss der Landesregierung Nr. 71 vom 24. Januar 2017


Datenschutzerklärung
>> Informationsschreiben Privacy


Zuständige Einrichtung

Familienagentur
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Ansprechperson: Martina Stuefer
E-mail: martina.stuefer@provinz.bz.it