Landesschulrat

Der Landesschulrat ist das Beratungsorgan der Bildungsdirektionen und der Südtiroler Landesregierung zu Fragen im Bereich der Kindergärten und Schulen. Seine Zuständigkeiten, Zusammensetzung, Aufgaben und Geschäftsordnung wurden mit Landesgesetz vom 12. Dezember 1996, Nr. 24,  geregelt. Der Landesschulrat äußert sich zu wichtigen Fragen im Bildungsbereich und begutachtet die anstehenden Gesetzentwürfe zur Schule und Bildung.
Der Landesschulrat wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt und gliedert sich in eine Plenarversammlung und in drei Abteilungen, die jeweils den Schulen der drei Sprachgruppen entsprechen. Er tritt in Plenarsitzung zur Behandlung von Sachbereichen zusammen, die allen Schulen gemeinsam sind.