Gesundheitsbetreuung für europäische Bürger in der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol

Letzte Aktualisierung 20.11.2023 durch die Autonome Provinz Bozen -Südtirol

Die Kosten für die Behandlung werden von den zuständigen Gesundheitseinrichtungen in Ihrem Land übernommen. Die Kosten für eine medizinische Behandlung in einem anderen EU-Staat können übernommen werden durch:

  • direkte Betreuung: Der Gesundheitsdienst in Ihrem Land zahlt direkt an den Gesundheitsdienst im Behandlungsland (Behandlung in der Eurpäischen Union: Wissenswertes: salute.gov.it)
  • Indirekte Betreuung: Sie strecken die Kosten für öffentliche, private oder vertragsgebundene Gesundheitseinrichtungen oder Fachleute im ausländischen Behandlungsland die Kosten vor und beantragen dann die Erstattung bei Ihrer Gesundheitsverwaltung. Vergessen Sie nicht zu kontrollieren, ob in Ihrem Land und für die betreffende Leistung eine Vorabgenehmigung erforderlich ist, die Sie bei Ihrer zuständigen Gesundheitseinrichtung einholen können.

Falls Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Nationale Kontaktstelle, die das Gesundheitsministerium eingerichtet hat, um Patienten aus EU-Ländern den Zugang zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zu erleichtern.