Indirekte grenzüberschreitende Gesundheitsbetreuung innerhalb der Europäischen Union in der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol

Letzte Aktualisierung 20.11.2023 durch die Autonome Provinz Bozen -Südtirol

Die indirekte Gesundheitsbetreuung ist von der Europäischen Union vorgesehen, um für alle Bürgerinnen und Bürger das Recht der freien Wahl des Behandlungsortes in jedem Staat der EU sicherzustellen 

INFORMATIONEN FÜR DIE IN DEN NATIONALEN GESUNDHEITSDIENST EINGESCHRIEBENEN BÜRGERINNEN UND BÜRGER

Die beim italienischen Gesundheitsdienst eingeschriebenen Bürger müssen in einigen Fällen um eine Vorabgenehmigung beim Südtiroler Sanitätsbetrieb, und zwar bei den  Sprengeln des Sanitätsbetriebes ansuchen. Unter nachfolgendem Link finden Sie Informationen, welches die Leistungen der Wesentlichen Betreuungsstandards in Südtirol sind, die in Anspruch genommen werden können. Auf jeden Fall ausgeschlossen sind Leistungen, die sich über einen lang anhaltenden Zeitraum erstrecken, die Zuteilung und der Zugang im Bereich Transplantationen und die öffentlichen Impfprogramme gegen ansteckende Krankheiten.

Die oder der Betreute muss die Kosten für die Gesundheitsleistungen vorstrecken. Die Höhe der Vergütung entspricht dem Landestarif der Leistung, abzüglich der etwaigen Kostenbeteiligung an der Gesundheitsausgabe („Ticket“), sofern geschuldet.

Die oder der Betreute, im Sinne einer höheren Garantie einer Rückvergütung der Leistung, die sie oder er in der EU in Anspruch nehmen möchte, kann beim Sanitätsbetrieb einen Antrag um präventive Bewertung einreichen, um zu erfahren, ob aufgrund der Art der Leistung eine Vorabgenehmigung notwendig ist und um Informationen über Art, Zeiten und Umfang der Vergütung zu erhalten.

Alle Anträge werden von den Gesundheitssprengeln des Sanitätsbetriebs für die Gesundheitsbetreuung im Ausland angenommen. Hier finden sie das Verzeichnis der Gesundheitssprengel in Südtirol.

Das Gesundheitsministerium hat eine nationale Kontaktstelle  eingerichtet, welche den Patientinnen und Patienten den Zugang zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in der EU erleichtern soll.

Formulare

Formular für die Vorabgenehmigung und die Rückvergütung im Sinne der Richtlinie EU/2011/24

Tabellen

Nachfolgend werden die Tarife der fachärztlichen Leistungen (Visiten und Untersuchungen), die ambulant oder im Krankenhaus erbracht werden.

INFORMATIONEN FÜR DIE NICHT IM NATIONALEN GESUNDHEITSDIENST EINGESCHRIEBENEN BÜRGER

Die Bürger, die nicht in den Nationalen Gesundheitsdienst eingeschrieben sind und die sich in Südtirol behandeln lassen, können sich an die öffentlichen und privaten vertragsgebundenen Einrichtungen wenden.    Alle Erstattungsanträge werden von den Sprengeln des Sanitätsbetriebs bearbeitet.

Weitere Unterlagen 

Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 38/2014 “Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU“ (nur in italienischer Sprache verfügbar)

Dekret des Präsidenten des Ministerrats vom 12. Januar 2017 „Festsetzung und Aktualisierung der Wesentlichen Betreuungsstandards“ (nur in italienischer Sprache verfügbar).