Anerkennung des im Ausland erlangten Bildungsnachweises im Managementbereich

Seit Oktober 2017 besteht die Möglichkeit, die im Ausland erlangten Bildungsabschlüsse im Managementbereich für Führungskräfte im Gesundheitsbereich anzuerkennen.

Artikel 46/ter des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7 - Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes - sieht vor, dass eine Landesfachkommission die Inhalte und die Dauer der im Ausland erlangten Bildungsabschlüsse im Managementbereich, zwecks Anerkennung für den Zugang zu den Führungspositionen im Gesundheitsbereich überprüft.

Mit Durchführungsverordnung wurden die Zusammensetzung, die Arbeitsweise der Fachkommission und die Kriterien für die Überprüfung der im Ausland erlangten Bildungsabschlüsse im Managementbereich, unter Einhaltung der in diesem Bereich von den einschlägigen staatlichen und Landesbestimmungen vorgesehenen Mindestanforderungen, genehmigt.

Die Landesfachkommission für die Anerkennung der im Ausland erlangten Bildungsabschlüsse im Managementbereich  gibt innerhalb von 90 Tagen ab Eingang des Ansuchens ein Gutachten über die Anerkennung der im Ausland erlangten Bildungsabschlüsse in Managementbereich ab und mit Dekret der Landesrätin oder des Landesrates für Gesundheit wird das entsprechende Zertifikat für den Zugang zu den Führungspositionen im Gesundheitsbereich ausgestellt.