Amtliche Kontrollen

Zuständige Behörden

Die Zuständigkeit für die Lebensmittelsicherheit liegt beim Gesundheitsministerium, den Regionen, den Autonomen Provinzen und den Sanitätsbetrieben im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen.

Zuständige Landesbehörde für Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs:
Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit

Zuständige Landesbehörde für Lebensmittel tierischen Ursprungs:
Landestierärztlicher Dienst

Die Behörden führen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Planungstätigkeiten und technische Beratungen durch und koordinieren und überprüfen die amtlichen Kontrollen von Lebensmitteln, Futtermitteln, Lebensmittelbedarfsgegenständen sowie die Kontrollen im Bereich Tiergesundheit und Tierschutz.

Innerhalb des Sanitätsbetriebes sind die zuständigen Behörden im Departement für Gesundheitsvorsorge angesiedelt. Dazu gehören:

Diese Dienste führen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette der Lebensmittel durch, um ein angemessenes Sicherheitsniveau in der Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln zu gewährleisten; die Kontrolle erfolgt vor allem über Inspektionen, Audits und Probenahmen.

Im System der amtlichen Kontrollen spielen die Labore der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz eine wichtige Rolle. Sie untersuchen die im Zuge der Kontrollen entnommenen Lebensmittel- und Trinkwasserproben, die Mineralwässer und die Lebensmittelbedarfsgegenstände (MOCA - Gegenstände und Materialien, die in Kontakt mit Lebensmitteln sind):

Die mikrobiologischen Analysen von Lebensmitteln tierischer Herkunft werden vom Institut für Tierseuchenbekämpfung der Venetien – Sektion Bozen in der Laura-Conti-Str. 4, 39100 Bozen durchgeführt.

Audit

Das Audit ist ein Untersuchungsverfahren, das prüft, ob die amtlichen Kontrollen in den Bereichen Lebens- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und in Einklang mit den nationalen und regionalen Kontrollplänen in wirksamer und angemessener Weise durchgeführt werden. In den Mitgliedsstaaten ist die Einführung von Auditsystemen von der europäischen Gesetzgebung verpflichtend vorgesehen.

Das nationale Auditsystem ist hierarchisch organisiert: Das Gesundheitsministerium überprüft die zuständigen Behörden der Regionen/autonomen Provinzen und diese wiederum überprüfen die Sanitätsbetriebe als Behörden mit lokaler Zuständigkeit.

In der Autonomen Provinz Bozen führt das Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit Audits beim landesweiten Dienst für Hygiene der Lebensmittel und der Ernährung (S.I.A.N.) des Südtiroler Sanitätsbetriebes durch, während der Landestierärztliche Dienst für die Audits beim Tierärztlichen Dienst des Sanitätsbetriebes zuständig ist.

Das Rundschreiben des Landestierärztlichen Dienstes Nr. 4/2009 vom 20.02.2009 beschreibt die amtliche Überwachungstätigkeit des Landestierärztlichen Dienstes.

Das Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit hat mit Dekret der geschäftsführenden Amtsdirektorin Nr. 19809/2020 vom 19.10.2020 die Vorgehensweise für die Durchführung der Audits und die entsprechenden Vordrucke auf den neuesten Stand gebracht.

Es sieht zudem die Veröffentlichung eines Auszugs aus den Auditberichten vor.

Transparenz der amtlichen Kontrollen

Die zuständigen Behörden führen die amtlichen Kontrollen mit einem hohen Maß an Transparenz durch. Hier finden Sie alle relevanten Informationen über die Organisation und Durchführung der Kontrollen, im Sinne der Veröffentlichungspflicht nach Absatz 1, Art.11 Verordnung (EU) 2017/625.

Amtliche Kontrolle der genmanipulierten Organismen (GMO) in Lebensmitteln


Amtliche Kontrolle der Lebensmittel und deren Zutaten, die mit ionisierenden Strahlen behandelt wurden

Amtliche Kontrolle der Lebensmittelzusatzstoffe und -aromen, einschließlich Raucharomen, sowohl als Ausgangsstoffe, als auch in Lebensmitteln, sowie der in Anhang III der Verordnung (EG) 1334/2008 angeführten Substanzen

 Amtliche Kontrolle der landwirtschaftlichen Kontaminanten und der pflanzlichen Gifte in Lebensmitteln


Monitoring der landwirtschaftlichen Kontaminanten und der pflanzlichen Gifte in Lebensmitteln


Amtliche Kontrolle der Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln


Überwachung der öffentlichen Gesundheit im Handel und in der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln


Amtliche Kontrolle von umweltbedingten und industriellen Kontaminanten in Lebensmitteln


Monitoring von umweltbedingten und industriellen
Kontaminanten in Lebensmitteln

 

Kontrolle von Lebensmittelkontaktmaterialien

 

in italienischer Sprache

Ergebnisse der amtlichen Kontrollen

Der Landesgesundheitsplan sieht Mindeststandards für die “Allgemeine Gesundheitsvorsorge und öffentliche Gesundheit” vor. Zu den Zielen der festgelegten Standards gehören unter anderem die Gesundheitsförderung für die gesamte Bevölkerung, die Gewährleistung der Tiergesundheit und Tierhygiene und die Lebensmittelsicherheit.

Im aktuellen Gesundheitsbericht können die wichtigsten Daten zu den durchgeführten Kontrollen in den genannten Bereichen nachgelesen werden.

 

Feststellung von Verstößen in Bezug auf Lebensmittel