Warnsysteme und Krisenmanagement

Rücknahme von Lebens- oder Futtermitteln, die schädlich für die Gesundheit sind

Wenn ein auf den Markt gebrachtes Lebens- oder Futtermittel nicht den Sicherheitskriterien entspricht, weil es die Gesundheit des Menschen gefährdet oder für den menschlichen Verzehr ungeeignet ist, müssen die Lebensmittelunternehmen sofort eine Rücknahme des Produktes einleiten und, falls notwendig, die Verbraucher informieren (Rückruf).

Der tierärztliche Dienst des Sanitätsbetriebes und die Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit der Gesundheitsbezirke haben als zuständige Behörden die Aufgabe, die korrekte Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu überwachen und bei Bedarf weitere Schritte zu setzen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

Um Meldungen über direkte oder indirekte Gesundheitsrisiken, die von Lebens- oder Futtermitteln ausgehen, in Echtzeit weiterzuleiten, wurde das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) eingerichtet. Diesem Netzwerk gehören die Europäische Kommission, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA und die EU-Mitgliedsstaaten an. Als nationale Kontaktstelle dient das Gesundheitsministerium. Um einheitliche Vorgehensweisen auf dem gesamten Staatsgebiet zu gewährleisten, hat die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen dem Staat, den Regionen und Autonomen Provinzen Trient und Bozen mit Vereinbarung vom 5. Mai 2021 neue Leitlinien für die Nutzung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Futtermittel und Materialien, die mit Lebensmittel in Berührung kommen verabschiedet (Aktenzeichen 50/CSR/2021). Diese Leitlinien ersetzen die Vereinbarung der Staaten-Regionen-Konferenz vom 13. November 2008 (Aktenzeichen 204/CSR/2008).

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich über das Portal  RASFF Food and Feed Safety Alerts über aktuelle Warnungen und Rücknahmen von Lebensmitteln informieren und finden auf dem Portal des Gesundheitsministeriums Informationen über vom Markt genommene Produkte.

 

Notfallplan für Lebens- und Futtermittel

Gemäß Artikel 115 der Verordnung (EU) 2017/625 müssen die Mitgliedstaaten Notfallpläne für Lebens- und Futtermittel erstellen: Aus diesem Grund haben sich das Gesundheitsministerium, die Regionen und die autonomen Provinzen Trient und Bozen darauf geeinigt, den Nationalen Notfallplan für Lebens- und Futtermittel zu übernehmen. Der Notfallplan legt die Maßnahmen fest, die unverzüglich anzuwenden sind, wenn von Lebens- oder Futtermitteln entweder direkt oder über die Umwelt ein ernstes Gesundheitsrisiko für Menschen oder Tiere ausgeht. (Vereinbarung der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen dem Staat, den Regionen und den autonomen Provinzen Trient und Bozen vom 8. April 2020, Aktenverz. Nr. 61/CSR/2020 ). Der nationale Plan steht im Einklang mit dem allgemeinen Plan für das Krisenmanagement im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit   gemäß Artikel 55 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und wurde mit dem Durchführungsbeschluss 2019/300 der Kommission vom 19. Februar 2019 erstellt.

Um den Nationalen Plan in Kraft zu setzen, hat die Autonome Provinz Bozen die Namen der Leiter des Landeskrisenstabs an das Gesundheitsministerium übermittelt. Den Vorsitz führt der Direktor des Landesveterinärdienstes. Mitglieder des Krisenstabs sind:

  • die Direktorin des Landesamtes für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit,
  • der Direktor des Instituts für Tierseuchenbekämpfung der Venetien - Sektion Bozen,
  • der Direktor der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz;

Für den Südtiroler Sanitätsbetrieb sind folgende Mitglieder vertreten:

  • die Direktorin des Departements für Gesundheitsvorsorge
  • die Direktorin des Dienstes für Hygiene der Lebensmittel und der Ernährung - S.I.A.N.
  • die Direktorin des Dienstes für Hygiene und öffentliche Gesundheit - S.I.S.P.
  • der Direktor des Tierärztlichen Dienstes sowie die Direktoren der Bereiche Tiergesundheit, Hygiene in der Tierzucht und in der Tierproduktion sowie Hygiene bei der Produktion, der Konservierung und beim Vertrieb von Lebensmitteln tierischer Herkunft.

Für jedes Mitglied der Landeskriseneinheit wurden auch die jeweiligen Stellvertreter und Stellvertreterinnen ernannt.

Bisher kam in Südtirol der Notfallplan der Provinz Bozen zum Einsatz, der mit Beschluss Nr. 1005 vom 2. Oktober 2018 genehmigt wurde.