Gemischte Schlichtungskommission des Südtiroler Sanitätsbetriebes

Die Gemischte Schlichtungskommission (GSK), welche mit Beschluss der Landesregierung Nr. n. 3406/2007 errichtet wurde, fördert die Präsenz und Tätigkeit der Freiwilligenorganisationen und der Organisationen für den Schutz der Bürger innerhalb des Sanitätsbetriebes. Ein Patient kann sich an die gemischte Schlichtungskommission wenden, falls er glaubt, dass die vorher eingebrachten Bemerkungen, Einwände und Beschwerden in nicht zufrieden stellender Art und Weise bearbeitet worden sind. Die GSK untersucht erneut alle Fälle, für die ein Bürger Rekurs eingereicht hat, weil er berechtigterweise mit den erhaltenen Antworten der Büros für Bürgeranliegen zu den vorgebrachten Bemerkungen, Einwänden und Beschwerden nicht zufrieden ist.

Das Ziel der GSK ist die Lösung eventueller Streitfälle durch Schlichtungsverfahren. Nach Möglichkeit soll durch die Klärung des Sachverhaltes und die Feststellung der Gründe, die das Recht auf den Dienst und die Qualität desselben eingeschränkt haben, eine gemeinsame Entscheidung aller Parteien erfolgen. Die Kommission überprüft den aktuellen Stand der Qualitäts-Charta, die vom Südtiroler Sanitätsbetrieb angewendet wird. Sie formuliert Vorschläge für die Generaldirektion zur Verbesserung der angebotenen Leistungen.

Für weitere Informationen siehe auch die diesbezügliche Webseite des Südtiroler Sanitätsbetriebes. (Externer Link)