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Höhere Spesenvergütung für freiberufliche Betriebstierärzte

Pflichtprophylaxen und Blutproben bei Nutztieren sind Aufgaben, die ausschließlich von (auch freiberuflichen) Betriebstierärzten ausgeführt werden können. Die Spesenvergütungen wurden nun angehoben.

In den 9274 Ställen Südtirols müssen an 187.000 Schafen, Rindern und Ziegen jährliche Pflichtkontrollen und Vorbeugeversorgungen durchgeführt werden. Diese obliegen dem Betriebstierarzt oder der Betriebstierärztin, welche der Bauer wählen kann. In Südtirol verfügen mittlerweile 65 freiberufliche Großtierpraktiker über die entsprechende Qualifikation. "Die Blutproben wie auch andere Probetätigkeiten für die Prophylaxe müssen allerdings vor Ort durchgeführt werden und dies unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere", erklärt Landesveterinärdirektor Paolo Zambotto. Somit müssen die Tierärzte in gewissen Fällen zahlreiche Kilometer zurücklegen, um auch die entlegensten Höfe mit wenigen Vieheinheiten zu erreichen. "Das ist ein finanzieller Aufwand, der auch viel Zeit in Anspruch nimmt", erklärt Zambotto. 

Angesichts der gestiegenen Treibstoffpreise hat die Landesregierung in der heutigen Sitzung (8. November) eine Anhebung der Vergütung für die Prophylaxetätigkeit genehmigt. "Die Entscheidung, die Vergütung der Betriebstierärzte und Betriebstierärztinnen zu erhöhen, ist notwendig, weil die Tierärzte als Freiberufler keine direkten Angestellten des Landes oder des Sanitätsbetriebes sind, sondern ihre Arbeit als Betriebstierärzte aufgrund einer Konvention ausüben", erklärt Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler. "Der Dienst der Betriebstierärzte ist unabdingbar für die Tiergesundheit. Nur gesunde Nutztiere garantieren den Bauern auch einen Verdienst aus der Viehhaltung, von dem sie leben können", sagt Schuler. Die Tierärzte, die in Südtirol im Bereich der Nutztiere arbeiten, seien bedauernswerterweise gezählt, man hoffe auf Nachwuchs, so der Landesrat. 

Insgesamt stehen für die Abgeltung der Dienste der Betriebstierärzte  für die kommenden zwei Jahre jeweils 67.100 Euro zusätzlich zur Verfügung. Ab 2023 gelten die neuen Tarife, die Auszahlung erfolgt halbjährlich. 


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LPA/uli