Associazioni giovanili > Contributi per investimenti (Cultura tedesca)
Un servizio dell'amministrazione provinciale dell'Alto Adige
Descrizione generale
Questo servizio viene offerto dalla Ripartizione Cultura tedesca e famiglia. Le informazioni seguenti sono disponibili in lingua tedesca.
Ein Beitrag für Infrastrukturen und Investitionen wird öffentlichen und privaten Organisationen und Körperschaften gewährt. Gefördert werden Maßnahmen zum Neu,- Aus und Umbau von Jugendeinrichtungen und der Ankauf von Gütern, welche zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind
Vorrangig gefördert werden Investitionen
- wenn sie in ihrer Realisierung schon weiter fortgeschritten sind oder bereits eine anfängliche Finanzierung erhalten haben;
- wenn im Einzugsgebiet noch keine geeigneten Infrastrukturen für die Jugendarbeit vorhanden is;
- wenn die Einrichtung mehreren Jugendgruppen zugutekommt;
- wenn die Gemeinde(n) vor Ort die geplanten Investitionen mitfinanzieren.
Um Beiträge für Investitionen können alle Träger der Jugendarbeit ansuchen,
- denen vorwiegend junge Menschen bis zum dreißigsten Lebensjahr angehören
- welche kontinuierlich Kinder und Jugendliche im Sinne des LG 13/83 pädagogisch betreuen;
- welche ihren Sitz in Südtirol haben bzw. in Südtirol über eine Struktur verfügen und tätig sind;
- welche laut Satzung, Zielsetzung und Tätigkeit die Grundsätze der Jugendarbeit im Sinne des LG 13/83 befolgen, Dauerhaftigkeit gewährleisten und keine Gewinnabsicht verfolgen.
Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizulegen:
- Beschreibung und Begründung der Investition bzw. des Einrichtungsvorhabens;
- Vor- oder Ausführprojekt bei Bauten;
- Kostenvoranschlag;
- Finanzierungsplan mit Angabe der Eigenmittel und der Einnahmen;
- Aufstellung und Arbeitsplatzbeschreibung der Mitarbeiter;
- Bei Ersteinreichen oder Änderung Gründungsakt und Statut.
Die Stempelsteuer ist zu entrichten:
- Stempelmarke zu 16,00 €;
- Virtuelle Stempelmarke (Nummer und Datum auf das Ansuchen) Achtung: 3 Jahre lang aufbewahren!
- Überweisung mittels F23, Überweisungsformular als Anlage;
- oder: auf dem Ansuchen ankreuzen, laut welchem Gesetz eine Befreiung von der Stempelsteuer besteht.
Per maggiori informazioni la invitiamo a consultare il sito Web dell'istituzione competente dedicato a questo servizio.
(Ultimo aggiornamento del servizio: 13/09/2022)
Ente competente
Ufficio Servizio giovaniPalazzo 7, via Andreas Hofer 18, 39100 Bolzano
Telefono: 0471 41 33 76
0471 41 33 71
E-mail: jugendarbeit@provinz.bz.it
PEC: jugendarbeit@pec.prov.bz.it
Orario d'ufficio:
da lunedì a venerdì: 9.00 - 12.00 e 14.00 - 17.00
Scadenze
Ansuchen um Investitionen können laufend eingereicht werden. Wenn die Mittel des laufenden Jahres für Investitionen nicht reichen, müssen die Träger im darauffolgenden Jahr ein neues Ansuchen stellen.