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Covid 19: Rundschreiben von Landesrat Philipp Achammer zum Südtirol-Sofortpaket

Maßnahmenpaket Kultur

Maßnahmen für Künstlerinnen und Künstler:

Für Kunstschaffende gibt es eine einmalige Beihilfe für digital veröffentlichte Produktionen oder Projekte in Höhe von 600 Euro brutto. Ziel ist es, Beihilfen für KünstlerInnen aus den Sparten Bildende Kunst, Musik, Theater, Tanz, Literatur, Film und Medien u.a. für virtuelle Produktionen/Projekte/Inhalte zu ermöglichen.  

Die produzierten Inhalte werden der Öffentlichkeit über digitale Plattformen oder über soziale Medien zur Verfügung gestellt und sind somit allgemein zugänglich. Damit erfüllen sie die Zugangskriterien der Landesförderung.   

Damit nicht jeder Kunstschaffende selbst einen Antrag stellen muss, hat die Abteilung Deutsche Kultur in Zusammenarbeit mit den Verbänden bzw. Interessensvertretungen vereinbart, dies für die Künstlerinnen und Künstler, die in Verbänden organisiert sind, über Sammelanträge der jeweiligen Verbänden bzw. Interessensvertretungen abzuwickeln (z.B. Südtiroler Künstlerbund, Südtiroler Theaterverband, AutorInnenvereinigung SAAV, FAS usw.). Über diesen Sammelantrag haben Kunstschaffende die Möglichkeit, für eigens zu diesem Zeitpunkt geschaffene und im Netz veröffentlichte Produktionen oder Projekte eine einmalige Beihilfe in Höhe von 600 Euro brutto zu erhalten. Abgerechnet wird die Beihilfe mit einem Arbeitsbericht und der Dokumentation der veröffentlichten Arbeit.  

Die Künstlerinnen und Künstler, welche nicht über einen Verband organisiert sind, können diesen Antrag direkt an das Amt für Kultur einreichen.   

Diese Maßnahmen sollen selbständigen und freiberuflichen Künstlerinnen und Künstlern als Sofortmaßnahme dienen.

Fragen hierzu können an das Amt für Kultur gerichtet werden. Kontaktperson ist Angelika Gasser: Angelika.Gasser@provinz.bz.it oder unter Tel. 338-1310331.

Maßnahmen für Organisationen, Verbände, Stiftungen...: 

Durch die einzelnen Fördermaßnahmen der Ämter der Kulturabteilung dürfte es im Moment zu keinen finanziellen Engpässen kommen, da die Vorschussregelungen von 80-90% des Beitrags des Vorjahrs die Liquidität für die nächste Zeit garantiert. 

Wir arbeiten daran, dass Kosten für die Führung von Einrichtungen, Personalkosten anerkannt werden, auch wenn in diesem Zeitraum keine oder reduzierte Tätigkeiten erfolgen.  

Im Zusammenhang mit Abrechnungen gilt es, eingereichte Kostenvoranschläge und Rechnungslegungen flexibel handzuhaben, auch unter Anerkennung von Kosten, die angefallen sind, ohne dass sie veranschlagt worden sind. 

Wir arbeiten an einem FAQ, der u.a. Auskunft darüber gibt, wie finanzielle Ausfälle dokumentiert werden können. Offen bleibt im Moment die Frage, in welchem Ausmaß diese Ausfälle kompensiert werden können.  

Dies gilt für Verbände und Organisationen im engeren (VSM, Chorverband, Südtiroler Volksmusikreis, Theaterverband, Stiftungen mit Landesbeteiligung…), Südtiroler Künstlerbund, SAAV… und weiteren Kulturbereich (Dachverbände der Jugendeinrichtungen, Weiterbildungsorganisationen, Bildungshäuser).

Allgemeine Kulturfördermaßnahmen:

Die Förderungen, so wie im entsprechenden Landesgesetz und den dazugehörigen Förderkriterien vorgesehen, bleiben aufrecht.  

Gefördert werden kulturelle Tätigkeiten und Veranstaltungen von Landesinteresse in den Bereichen Musik, Tanz, darstellende Kunst, Performance, Literatur, bildende Kunst, Medienkunst, Fotografie, Architektur, Design, Volkskunde, Heimatpflege und weitere künstlerische Ausdrucksformen sowie die diesbezügliche Öffentlichkeitsarbeit. Im Bereich Kino und Film kann im Sinne dieser Kriterien nur die ordentliche Tätigkeit gefördert werden. Die geförderten Tätigkeiten müssen in der Regel überörtliche Relevanz haben.

Auch die Fördervorhaben von sprachübergreifenden Projekten und Vorhaben sind sichergestellt.

Speziell für Kinos:

Die laut geltenden Kriterien für die Förderung von Film und Medien Beschluss Nr. 1362 vom 06/1272016 in Artikel 10 vorgesehen Beihilfen für die Projektion von wertvollen Filmen in deutscher Sprache werden in ihrer Quote pro Film verdoppelt.

Kulturelle Organisationen und Digitale Angebote: 

Einige Kultureinrichtungen setzen bereits seit geraumer Zeit auf digitale Angebote, die jetzt potenziert werden.

- Bibliotheksbenutzer können mit ihrem Leseausweis die Online-Bibliothek Biblio24 kostenlos nach passendem Lesestoff, Hörbüchern und aktuellen Zeitungen und Zeitschriften durchstöbern. (www.biblio24.it)  

- Wer sich für die Kulturgeschichte unseres Landes interessiert, findet im Portal Tessmann digital ein umfangreiches Angebot an digitalisierten historischen Zeitungen, Büchern und Grafiken. (digital.tessmann.it)  

- Einen Einblick in die zeitgenössische Südtiroler Literatur, Informationen zu Autoren und ihren Werken, bietet das digitalisierte Literaturarchiv der Dokumentationsstelle für neuere Südtiroler Literatur (digital.tessmann.it/literaturarchiv) 

- chiri.bz ist die Einstiegsseite für Schülerinnen und Schüler, die für ihre Hausaufgaben gesicherte Informationen aus Fachdatenbanken benötigen. (www.chiri.bz)

Über das Amt für Film und Medien werden über 1.000 Onlinemedien zum Downloaden für Lehrkräfte und Schüler über 16 Jahre zur Verfügung gestellt.

Die Jugendarbeit verlagert sich zunehmend in virtuelle Räume. Unter der Aktion #VIRTojaL formiert sich die Offene Jugendarbeit in Südtirol. 

Die Offene Jugendarbeit bietet unter der Aktion #VirtojaL seit Anfang dieser Woche digitale Lösungen an. Südtirols Jugendzentren und Jugendtreffs bereiten Informationen von offizieller Stelle für Jugendliche auf und verbreiten diese über die richtigen Kanäle. Begleitung und Beziehungsarbeit findet weiterhin über WhatsApp, Instagram co. statt. Neben den Informationen werden laufend Tipps zur Freizeitgestaltung - online wie offline – gepostet. Die Öffnungszeiten wurden in den digitalen Raum verschoben und werden nun auf digitalen Plattformen angeboten. Quiz, Foto- und Video-Contests, und Gewinnspiele werden über den Zeitraum dieser Ausnahmesituation abgehalten.

Die meisten Sprachkurse im Weiterbildungsbereich werden über virtuelle Klassenzimmer abgehalten. Dies gilt auch für weitere Aktionen und Gesprächsrunden.

Sonstiges 

FAQ für Kulturorganisationen, Verbände usw. in Vorbereitung.  

Wir arbeiten an einem FAQ, in dem möglichst viele Fragen im Zusammenhang mit Förderungen, mit der Frage von Verschiebung bzw. Veränderung von Projekten oder der RE-Dimensionierung von Projekten, mit fehlender Planungssicherheit, mit den Konsequenzen für laufende oder zukünftige Förderanträge usw. beantwortet werden sollen.  

Hier werden auch Empfehlungen gegeben, wie finanzielle Ausfälle vorerst dokumentiert werden können. Erst in einem zweiten Moment kann festgelegt werden, wie und in welcher Dimension diese Ausfälle kompensiert werden können.   

Dekret „Cura Italia“ Nr. 18 vom 17. März 2020 

Das Dekret des Minsiterpräsidenten Conte Nr. 18 vom 17. März 2020 sieht u.a. auch einige Maßnahmen vor, die im Bereich des “Dritten Sektors” Erleichterungen bringen sollen. 

Artikel 89 sieht einen staatlichen Fonds zur Unterstützung von Kulturorganisationen vor. Für das Jahr 2020 sind vorerst 130 Millionen bereitgestellt. Informationen hierzu sollen mit einem eigenen Dekret des Kulturministers folgen.

APa