Bestimmungen zum Anzünden von Feuer im Wald

Bestimmungen zum Anzünden von Feuer im Wald
Waldbrand

Allgemeine Regelung

Der Artikel 24 des Landesgesetzes 21/1996 in geltender Fassung ("Forstgesetz") regelt das Anzünden von Feuer im Wald.

Es ist allgemein verboten, im Wald - und in einem Sicherheitsabstand von weniger als 20 m vom Wald - Feuer anzuzünden.

Dieses Verbot gilt nicht

  • für Personen, die sich im Wald aufhalten, um dort zu arbeiten,
  • für Feuerstellen, die von der Forstbehörde ausgewiesen sind und
  • für überlieferte Brauchtumsveranstaltungen, wenn das Anzünden von Feuer im Wald vom zuständigen Forstinspektorat genehmigt wird.

Falls jemand Feuer im Wald entzündet, müssen alle notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden beachtet werden, wie beispielsweise

  • die Feuerstelle absichern und eingrenzen,
  • das Feuer so klein wie möglich halten und
  • sicherstellen, dass das Feuer bei Verlassen der Feuerstelle vollständig gelöscht ist.

Wer diese allgemeine Regelung nicht beachtet, unterliegt einer Verwaltungsstrafe im Ausmaß von mindestens 100 Euro. Eine weitere Verwaltungsstrafe von 200 Euro wird verhängt, falls ein widerrechtliches Feuer auf Aufforderung des Aufsichtspersonals nicht unverzüglich gelöscht wird.

Große Waldbrandgefahr

Bei großer Waldbrandgefahr, über welche die Bevölkerung durch das Internet und die Massenmedien informiert wird, ist es ausnahmslos verboten, im Wald Feuer anzuzünden und brennende Zigarettenstummel wegzuwerfen.

Wird dieses Verbot missachtet, werden die Verwaltungsstrafen verdoppelt oder es werden Verwaltungsstrafen wegen besonders fahrlässigem Umgang mit Feuer im Wald verhängt.

Besonders fahrlässiger Umgang mit Feuer im Wald

Wenn durch das widerrechtliche Anzünden von Feuer im Wald oder im Sicherheitsabstand von weniger als 20 Metern vom Wald

  • eine große Waldbrandgefahr entsteht,
  • ein Waldbrand verursacht wird oder
  • ein großer Aufwand von Einsatzkräften notwendig ist,

wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3000 Euro verhängt.

Achtung: ein Waldbrand kann neben Verwaltungsstrafen für die Verantwortlichen auch zivil- und strafrechtliche Folgen haben.

Formular

LINK