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Wohnbau-Änderungen sind in Kraft

Durch eine Gesetzesänderung werden u.a. Erleichterungen bei der Sozialbindung, die Punktesenkung für den Neubau der Erstwohnung oder die Förderung innovativer gemeinschaftlicher Wohnformen wirksam.

Nach seiner gestrigen Veröffentlichung im Amtsblatt der Region, tritt heute (23. Dezember) das Landesgesetz 15/2022 in Kraft. Damit waren Anfang Dezember im Südtiroler Landtag mehrere Änderungen und Anpassungen am Wohnbauförderungsgesetz (LG 13/1998) vorgenommen worden. 

Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg wertet die Verabschiedung und das Inkrafttreten der neuen Regelungen als einen wichtigen Schritt in Richtung leistbares Wohnen: "Indem wir das bestehende Gesetz Schritt für Schritt anpassen, garantieren wir, dass der geförderte Wohnbau in Südtirol fortbesteht und für weitere Bevölkerungsgruppen zugänglich wird." In diesem Zusammenhang bezeichnet sie besonders die Reduzierung der nötigen Punkte, um in den Genuss einer Förderung für den Bau der Erstwohnung, als wichtige Entwicklung: "Viele junge Menschen, die sich bereits in ihren 20er Jahren den Traum des Eigenheims erfüllen wollten, waren lange Zeit von einer öffentlichen Unterstützung ausgeschlossen. Diese Ungleichbehandlung wurde nun überwunden", hält Deeg fest. Die Entscheidung, eine Wohnung oder ein Haus zu bauen, sei immer eine bewusste, lange überlegte und wichtige Lebensentscheidung, die vom Land Südtirol zu Recht finanziell unterstützt werde – schließlich sei Eigentumsbildung gerade in unsicheren Zeiten von Bedeutung. Auch durch die Förderung von innovativen gemeinschaftlichen Wohnformen, unter anderem für Menschen mit Behinderungen, sei ein wichtiger Aspekt des neuen Gesetzes, ebenso wie Vereinfachungen im Zusammenhang mit der Sozialbindung und die Neuregelung der Finanzierung der Wiedergewinnung von Gebäuden mit besonderer Zweckbestimmung. 

"Die Gesetzesänderung ist ein Teil unseres 12-Punkte-Programmes für das Leistbare Wohnen", führt Landesrätin Waltraud Deeg aus und verweist zugleich auf die Arbeiten an den Durchführungsverordnungen zum Landesgesetz für den Öffentlichen und Sozialen Wohnbau (LG 5/2022): "Wir schaffen die Basis dafür, dass mehr öffentlicher Wohnraum entsteht. Dies kommt den Menschen in unserem Land, der Gesellschaft als Ganzes zugute und ist wesentlich dafür, dass Südtirol ein Land mit hoher Lebensqualität bleibt."


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LPA/ck