Beihilfen für Maßnahmen im forstlichen Bereich

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 125 vom 07.02.2023 wurden die Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen im forstlichen Bereich genehmigt.

Die Unterlagen für die Gesuchsstellung finden Sie in den Diensten der Landesverwaltung.

 

Förderfähige Maßnahmen:

- Borkenkäfer - Bekämpfung der Schädlinge und Waldkrankheiten

- Schadholzbringung

- Waldpflegemaßnahmen - Durchforstung

- Schutzwaldpflege

- Forstliches Wegenetz

- Erstellung von Wirtschaftsplänen

 

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Weitere Informationen erhalten Sie in den Beschreibungen zu den einzelnen Diensten.

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