Beiträge für Ausarbeitung von Behandlungsplänen der Wald- und Weidegüter
Für die Erstellung und Überarbeitung der Waldbehandlungspläne und der Weidenutzungspläne kann die Landesverwaltung Beiträge gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 4710 vom 22.09.1997 ("Bestimmung der Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Beiträgen für die Erstellung und Überarbeitung der Waldbehandlungs- und der Weidenutzungspläne") gewähren.
Wer kann ansuchen
Der Antrag (Externer Link)muss vom Eigentümer des Waldes bzw. der Weide mit folgenden Anlagen gestellt werden:
Private
Kostenvoranschlag, sofern ein Plan von einem Freiberufler ausgearbeitet wird.
Interessentschaft:
Ermächtigung zur Einreichung des Gesuches von Seiten des zuständigen Organs (Protokoll oder Beschluss) und Kostenvoranschlag, sofern ein Plan von einem Freiberufler ausgearbeitet wird.
Gemeinde:
Kopie der Beschlussniederschrift der Gemeinde, Eigenverwaltung, Fraktion und Kostenvoranschlag, sofern ein Plan von einem Freiberufler ausgearbeitet wird.
Diözese:
- Kostenvoranschlag, sofern ein Plan von einem Freiberufler ausgearbeitet wird;
- Erklärung des gesetzlichen Vertreters der kirchlichen Institution zum Nachweis der juridischen Person;
- Erklärung des gesetzlichen Vertreters
Rechtsquellen
- Landesgesetz vom 21. Oktober 1996. Nr. 21, Artikel 20 (Externer Link)