Förderung des ländlichen Wegenetzes und der privaten Zufahrten zu den Höfen
Laut Beschluss der Landesregierung Nr. 842 vom 15/11/2022 werden ab 01/01/2023 wieder neue Beitragsgesuche angenommen.
Für weitere Informationen stehen die Techniker des Amtes für Bergwirtschaft zur Verfügung.
Amt für Bergwirtschaft
Brennerstraße 6
39100 Bozen
Tel: 0471/415360
bergwirtschaft@provinz.bz.it
Wofür kann angesucht werden
- Bau, Ausbau, Befestigung und Sanierung des ländlichen Wegenetzes
- Bau, Ausbau, Befestigung und Sanierung der privaten Zufahrten zu den Höfen
Einreichetermin: vom 1. Jänner bis zum 31. März eines jeden Jahres
Höhe der Beihilfe:
Das Vorhaben kann mit 50% (private Hofzufahrten) bis maximal 80% (ländliches Wegenetz) der anerkannten Kosten gefördert werden.
Wer kann ansuchen:
- Landwirtschaftliche Unternehmer
- Gemeinden
- Eigenverwaltungen B.N.R
- Interessentschaften
- Konsortien
Was ist zu tun
Das Beitragsgesuch mit den notwendigen Anlagen ist (vorzugsweise digital) an das Amt für Bergwirtschaft (bergwirtschaft.ecmontana@pec.prov.bz.it) zu senden.
Rechtsquellen
- Landesgesetz vom 21. Oktober 1996. Nr. 21, Artikel 43 - 49 (Externer Link)
- Beschluss der Landesregierung Nr. 842 vom 15/11/2022