Untermaßnahme 1.1 - Unterstützung für Maßnahmen der Berufsbildung und des Erwerbs von Qualifikationen

Mit Dekret Nr. 2761/2016 wird die Ansuchenkampagne 2016 für die Untermaßnahme 1.1 der Abteilung Forstwirtschaft eröffnet.

Die Verwaltungsbehörde des ELR 2014-2020 der Autonomen Provinz Bozen hat das Dokument über die Verfahren und Kriterien ausgewählter Maßnahmen des ELR genehmigt, das vom Begleitausschuss, welcher am 17. September 2015 einberufen worden ist, eine positive Stellungnahme erhalten hat. Für die Untermaßnahme 1.1 der Abteilung Forstwirtschaft gilt das Verfahren Nr. 2.

Einreichfristen für die Untermaßnahme 1.1 der Abteilung Forstwirtschaft: Die Beihilfeansuchen können im Zeitraum 2015-2020 jedes Jahr innerhalb der drei folgenden

Dreimonatsfristen eingereicht werden.

Fristen Termine
Erste Frist November, Dezember, Jänner
Zweite Frist März, April, Mai
Dritte Frist Juli, August, September

Gesuchformular ELR Untermaßnahme 1.1 im Sinne der Untermaßnahme 1.1 der Abteilung Forstwirtschaft.