Die Beobachtungsstelle für öffentliche Verträge der Autonomen Provinz Bozen und das Informationssystem der öffentlichen Verträge wurden mit Beschluss der Landesregierung im Landesinstitut für Statistik angesiedelt. Ziel beider Einrichtungen ist es, Daten über öffentliche Arbeiten für Verwaltungs- und Statistikzwecke zu erheben und aufzubereiten
Alle öffentlichen Auftraggeber, die öffentliche Bauvorhaben durchführen (Art. 2, LG 6/98) und dem LG 6/98 unterliegen, sind zur Übermittlung bestimmter Informationen an die Beobachtungsstelle verpflichtet.
Für alle öffentlichen Bauvorhaben sind die vom Jahresprogramm vorgesehenen Angaben zu melden.
Für Bauvorhaben im Wert von 500.000 Euro oder mehr sind alle Informationen zu übermitteln, die in den von der Landesbeobachtungsstelle für öffentliche Verträge erstellten Formblättern vorgesehen sind.
Das Informationssystem sieht für die Vergabestellen die Verpflichtung/Möglichkeit vor, die Ausschreibungen im Internet zu veröffentlichen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Ausschreibungen online.
Das Jahresprogramm muss zudem von jenen Körperschaften, Unternehmen oder privaten Subjekten erstellt und übermittelt werden, die gemeinnützige Arbeiten bzw. Bauvorhaben durchführen, welche ganz oder teilweise mit öffentlichen Geldern finanziert werden.
Für diese Körperschaften und Unternehmen ist die Verpflichtung zur Datenübermittlung im gesamtstaatlichen Statistikprogramm vorgesehen, da die Erhebung der Daten des Jahresprogramms die „Statistische Erhebung der öffentlichen Arbeiten“ ersetzt.
Das Informationssystem der öffentlichen Verträge
Die Übermittlung der Daten erfolgt durch das Informationssystem über Internet. Daher ist es notwendig, dass sich alle zur Datenübermittlung Verpflichteten auf der Website der Beobachtungsstelle für öffentliche Verträge anmelden. Die Beobachtungsstelle wird dem Antragsteller die Benutzerrechte zuweisen, mit denen er Zugang zum Informationssystem hat.
Das Informationssystem sieht in der Eingabephase ein Kontrollverfahren vor und ermöglicht es, dass alle betroffenen Subjekte an den eingegebenen Informationen teilhaben.
Die Struktur
Jahresprogramm ==> Veröffentlichung der Ausschreibungen im Internet freiwillig/fakultativ (auf der Seite Ausschreibungen online) ==> Formblätter für die Beobachtungsstelle (>=500.000 €)
Derzeit sind nur einige der Funktionen auf der Website vorhanden oder aktiv; die restlichen werden nach und nach mit der allmählichen Umsetzung der entsprechenden Verfahren hinzugefügt.
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