Akkreditierung

Die Akkreditierung ist jener Verwaltungsakt, mit welchem das ESF-Amt einer Einrichtung, welche die erforderlichen Voraussetzungen und Eigenschaften aufweist, die Möglichkeit anerkennt, vom ESF kofinanzierte Bildungsmaßnahmen umzusetzen. Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 301 vom 22.03.2016 wurde das neue ESF-Akkreditierungssystem genehmigt. Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1235 vom 27.11.2018 wurde das Ausnahmeverfahren zur Beibehaltung der ESF-Akkreditierung von Bildungsträgern, die vom ESF nicht kofinanzierte Kurse in den Bereichen Prävention, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz durchführen, genehmigt.

Leitfaden für die ESF-Akkreditierung der Programmperiode 2014-2020

Für die neue Programmperiode ESF 2014-2020 wurde ein neues Akkreditierungssystem ausgearbeitet. Der Leitfaden dazu wurde nun auf der ESF-Homepage veröffentlicht. Er hat den Zweck die Akkreditierungsanforderungen im Detail festzulegen und soll den interessierten Bildungseinrichtungen das neue System auf einfache und verständliche Weise vermitteln bzw. sie beim Akkreditierungsverfahren unterstützen. Um die Kommunikation zwischen dem ESF-Amt und den Projektträgern zu erleichtern, wurde folgendes E-Mail-Postfach eingerichtet: fse-accredit-esf@provinz.bz.it. Es wird darauf hingewiesen, dass genanntes Postfach ausschließlich für Fragen zur Akkreditierung und nicht für etwaige offizielle Mitteilungen oder Ansuchen verwendet werden kann.

 

Präsentation des Akkreditierungssystems 2014-2020

Hier finden Sie die Slides bezüglich des neuen Akkreditierungssystems, das bei der Infoveranstaltung vom 15.06.2016 vorgestellt wurde.

Erläuterungen Akkreditierungsverfahren

Hier finden Sie die Slides bezüglich der Infoveranstaltung vom 15.03.2017.

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