Dokumente und Rechtsgrundlagen

Sammlung ESF-relevanter europäischer, nationaler und Landesvorschriften sowie der Staatsbeihilfenregelung.

Das Operationelle Programm beschreibt die Gesamtstrategie der Autonomen Provinz Bozen für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in Südtirol. Es ist in fünf Förderschwerpunkte (Achsen) gegliedert und bildet den Rahmen für die Förderung der Projekte in den kommenden sieben Jahren.

Das Operationelle Programm wurde in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesämtern und lokalen Stakeholdern ausgearbeitet.

Das Programm wurde von der Europäischen Kommission mit Entscheidung C(2020) 8378 vom 24.11.2020 und von der Landesregierung mit Beschluss zur Kenntnisnahmen Nr. 984 vom 15.12.2020 genehmigt und abgeändert.

Die Stärkung der Verwaltungskapazitäten der Akteure, die an der Planung und Durchführung von Maßnahmen beteiligt sind, die durch die Europäischen Struktur- und Investmentfonds (ESI-Fonds) kofinanziert werden und zu denen auch der Europäische Sozialfonds gehört, ist entscheidend für den Erfolg der Entwicklungspolitik. Die Europäische Kommission hat im Jahr 2015 alle an der Programmierung und Durchführung der ESI-Fonds beteiligten Verwaltungen ausdrücklich dazu aufgefordert, auf der höchsten politischen und administrativen Ebene einen Plan zur Stärkung der Verwaltung (PRA – „Piano di Rafforzamento amministrativo“) auszuarbeiten.

Die Autonome Provinz Bozen hat den Generaldirektor zum Verantwortlichen des PRA ernannt und diesen mit der Abfassung des PRA beauftragt, mit dem Gesamtziel, Verbesserungsbereiche und -themen für die Programmierung und Durchführung der ESI-Fonds 2014-2020 auszuarbeiten. Die erste Phase des PRA (2015-2017) wurde Ende 2017 erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund der positiven Erfahrungen der ersten Phase hat die Agentur für die territoriale Kohäsion eine zweite Phase des PRA für den Zeitraum 2018-2019 eingeleitet. Der PRA II beinhaltet einen Katalog von administrativen, technischen und organisatorischen Maßnahmen für die effiziente, wirksame und transparente Umsetzung der operationellen Programme.

In der Programmperiode 2014-2020 und den dazugehörenden Verordnungen hat die EU-Kommission jeden Mitgliedstaat zur Ausarbeitung einer Partnerschaftsvereinbarung verpflichtet, die im Verhandlungswege ausgearbeitet und von den Europäischen Behörden genehmigt werden muss. Dieses Abkommen legt die Verpflichtungen der zentralstaatlichen und regionalen Partner auf der einen sowie der Kommission auf der anderen Seite fest und bildet den Rahmen für die Umsetzung der Förderprogramme in den einzelnen Mitgliedstaaten. Das Abkommen knüpft an den Zielen der Strategie Europa 2020 und den nationalen Reformprogrammen an.

Nach Abschluss der formellen Verhandlungen ist die Partnerschaftsvereinbarung Italien am 29. Oktober 2014 von der Europäischen Kommission angenommen worden. Das Dokument ist auf der Webseite des "Dipartimento per lo Sviluppo e la Coesione economica" einsehbar: http://www.agenziacoesione.gov.it/lacoesione/accordo-di-partenariato/.