FAQ
- [Öffentliche Aufrufe]
Welches ist der Parameter für die Neuberechnung der Anzahl der Teilnehmer am Rahmenprojekt im Aufruf „Steigerung der Kompetenzen der Arbeitskräfte durch berufliche Weiterbildung - Jahr 2021/2022 – Rahmenprojekte“, der mit Dekret Nr. 12808 der Abteilungsdirektorin vom 28. Juli 2021 genehmigt wurde?
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In Bezug auf die Sanktionen S.3 "Mindestteilnehmerzahl VKO-RP“, S.4 "Teilnahmevoraussetzungen VKO-RP" und S.15 „Durchführungsgrad des Projekts VKO-RP“ muss man unter "Mindestzahl der zugelassenen Teilnehmer", gemäß dem angegebenen Beispiel, die für das Rahmenprojekt vorgesehene Gesamtzahl der Teilnehmer verstehen, die sich aus der Summe der für die einzelnen Kurse, aus denen es besteht, zugelassenen Teilnehmer zusammensetzt.
- [Öffentliche Aufrufe]
Welche Beihilfeintensität wird dem Begünstigten im Aufruf „Steigerung der Kompetenzen der Arbeitskräfte durch berufliche Weiterbildung - Jahr 2021/2022 – Rahmenprojekte“, der mit Dekret Nr. 12808 der Abteilungsdirektorin vom 28. Juli 2021 genehmigt wurde, anerkennt und in welchen Modalitäten?
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Der öffentliche Anteil der Projektfinanzierung wird, unabhängig von der Größe des Unternehmens, auf der Grundlage der in Artikel 31 der Verordnung (EU) 651/2014 vorgesehenen Mindestbeihilfeintensität berechnet und beträgt 50% der Gesamtkosten des eingereichten und genehmigten Rahmenprojekts.
Formell sind die Unternehmen, die an den Kursen innerhalb der Rahmenprojekte teilnehmen, die Begünstigten der staatlichen Beihilfe. Der öffentliche Anteil wird in jedem Fall an die Weiterbildungseinrichtung ausgezahlt, die das Rahmenprojekt eingereicht hat und Projektträger und Begünstigter ist. Dieser Anteil wird in der Endabrechnung in Höhe des nach Abschluss der Projekttätigkeiten anerkannten öffentlichen Betrags ausgezahlt. Die Weiterbildungseinrichtung hat die Möglichkeit, eine Vorauszahlung in Höhe von bis 20 % des genehmigten öffentlichen Betrags zu beantragen, bei Vorlage einer gültigen Bürgschaft und nach dem Beginn des ersten Kurses.
Die Quote der private Kofinanzierung ist fiktiv und wird durch die Arbeitskostenkomponente der Standardkosten abgedeckt.
- [Öffentliche Aufrufe]
In Bezug auf den Aufruf „Maßnahmen zur Stärkung der Kompetenzen und zur Begleitung am Arbeitsplatz von benachteiligten Personen – Jahr 2019/2020“ mit Dekret Nr. 25078 vom 4.12.2019 genehmigt, im Falle von Migranten (einschließlich Asylbewerber), Personen, denen internationaler und subsidiärer zuerkannt wurde oder Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen für gesetzlich vorgesehene Sonderfälle, unbegleitete, beinahe volljährige ausländische Minderjährige, die sich am Projekt teilnehmen und in verschiedenen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht sind, muss die Vereinbarung mit der Leitung des jeweiligen Aufnahmezentrums abgeschlossen werden?
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Ja, es muss eine Vereinbarung mit der jeweiligen Leitung des Aufnahmezentrums abgeschlossen werden. Sollten verschiedene Aufnahmezentren unter der Leitung einer einzigen Organisation stehen, kann eine einzige Vereinbarung mit dem Referenten p.t. der Aufnahmezentren abgeschlossen werden, in der die einzelnen Aufnahmezentren aufgelistet werden.
- [Öffentliche Aufrufe]
In Bezug auf den Aufruf „Maßnahmen zur Stärkung der Kompetenzen und zur Begleitung am Arbeitsplatz von benachteiligten Personen – Jahr 2019/2020“ mit Dekret Nr. 25078 vom 4.12.2019 genehmigt, können Migranten (einschließlich Asylbewerber), Personen, denen internationaler und subsidiärer Schutz zuerkannt wurde oder Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen für gesetzlich vorgesehene Sonderfälle, unbegleitete, beinahe volljährige ausländische Minderjährige, die sich nicht in Aufnahmezentren aufhalten, am Projekt teilnehmen?
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Ja, sie können am Projekt teilnehmen und in diesem Fall ist die Vereinbarung mit dem Aufnahmezentrum hinfällig und muss somit nicht dem Antrag beigelegt werden.
- [Öffentliche Aufrufe]
Wie soll der Abschnitt "Begründung der Inanspruchnahme der Delegierung" bei der Einreichung des Projektvorschlages ausgefüllt werden?
- Wie in Abschnitt 3.3.2.1 der Bestimmungen für die Verwaltung und Abrechnung von Bildungsprojekten 2014-2020 - Version 2.0 von 2017, geändert durch die Verordnung Nr. 13551/2018, dargestellt, ist die Delegierung von Tätigkeiten eine besondere Form der Beauftragung Dritter, die sich durch folgende Elemente gekennzeichnet ist: komplexe Tätigkeit, Außerordentlichkeit, Verbindung und Bedeutung.
In der Phase der Projekteinreichung sind alle Projektkonditionen- und Eigenschaften anzugeben, welche die Einbringung von bestimmten Kompetenzen notwendig machen und nicht durch eine Beauftragung einer physischen Person erreichbar sind, insbesondere
1. die Art der komplexen Tätigkeiten, d.h. Aktionen, Dienstleistungen oder organisierte Dienstleistungen, welche die delegierte Rechtsperson zu erbringen und zu koordinieren hat, mit Angabe der wirtschaftliche Quantifizierung der delegierten Tätigkeiten und der Referenzen des Delegierten;
2. die Verbindung zwischen den delegierten Tätigkeiten und den für das Projekt festgelegten Ober- und spezifischen Zielen, insbesondere warum die Delegierung an eine Rechtsperson zur Erreichung der angegebenen Ziele beiträgt und/oder warum das Projekt ohne Delegierung nicht durchgeführt werden kann;
3. die Gründe für die Nichtverfügbarkeit von Seiten des Projektträgers dieser Ressourcen und/oder Kompetenzen und für die Notwendigkeit einer fachliche Einbringung der Leistung der ausgewählten delegierten Rechtsperson.
Diese Informationen sind im Detail im Abschnitt "Begründung für die Inanspruchnahme der Delegierung" und bezüglich der fachlichen Einbringung im Rahmen der Projektdurchführung auch im Abschnitt "Projektnetzwerk und professionelle und organisatorische Ressourcen" anzuführen.
Im Falle der Delegierung der Dozententätigkeiten sind auch die einzelnen zu delegierenden Module anzugeben, deren Inhalte mit den im Lebenslauf angeführten fachlichen Kompetenzen kohärent sein müssen.
- [Öffentliche Aufrufe]
In Bezug auf die Aufrufe über Maßnahmen zur Vergabe von individuellen Beiträgen für Unternehmen, um die Einstellung von jungen Hochschulabsolventen und benachteiligten Personen zu fördern, die durch die Beschlüssen Nr. 742 und Nr. 743 vom 31.07.2018 veröffentlicht wurden: Welcher Richtwert wird zur Berechnung des zulässigen öffentlichen Betrags herangezogen?
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Der gewährte Betrag wird auf der Grundlage der Bruttojahresvergütung (BJV) im Sinne von Artikel 6 der oben genannten Aufrufe berechnet. Die BJV wird anhand der gemäß Artikel 9 erforderlichen Unterlagen für die Einreichung der oben genannten Anträge (siehe insbesondere Kopie des Einstellungsschreibens/Einstellungsvertrags, das/der von dem Unternehmen und dem Angestellten unterschrieben wird und die Bruttojahresvergütung der angestellten Person angibt) bestimmt und ist im Formular der Antragstellung anzugeben. Dieses Formular ist online im System CoheMon bereitgestellt und unter https://fse-esf.civis.bz.it/ abrufbar.
- [Controlli/Rendicontazione]Wie und wo sind die Angaben entsprechend Operationelles Programm 2014/2020, ESF Projekt-Code und CUP Codex in der durch den Lieferanten ausgegeben elektronischen Rechnung einzutragen?
- Die Angabe des Operationellen Programmes 2014/2020, der ESF Projekt-Code und der CUP Code können im Feld "Kausalen" im Abschnitt" Allgemeine Daten des Dokumentes" und/oder im Feld "Gut/Dienstleistungsbeschreibung" vorliegend im Abschnitt "Daten entsprechend des Lieferungsdetails" eingetragen werden.
- [Öffentliche Aufrufe]In den Aufrufen über Maßnahmen zur Vergabe von individuellen Beiträgen für Unternehmen, um die Einstellung von jungen Hochschulabsolventen und benachteiligten Personen zu fördern, veröffentlicht durch die Beschlüsse Nr. 742 und Nr. 743 vom 31.07.2018, ist es vorgesehen, dass Zielgruppe der Aufrufe nicht-beschäftigte Personen sein müssen. Erfüllt ein Praktikant diese Anforderung?
- Praktikanten fallen allen unter die Definition von "arbeitslos" im Aufrufe. Ein Praktikumsvertrag, Voll- oder Teilzeit, führt nicht zum Verlust des Arbeitslosenstatus. Ein Praktikum stellt in der Regel keine Arbeitstätigkeit dar, da es dem Praktikanten keine Vergütung, sondern eine monatliche zu zahlende Praktikumsentschädigung bietet.
Tatsächlich ist die Berechtigung zum Arbeitslosengeld (NASPI) mit den Praktikumsleistungen vereinbar (Rundschreiben NISF 174/2017 Art.1).
- [Öffentliche Aufrufe]
Im Aufruf über Maßnahmen zur Vergabe von individuellen Beiträgen für Unternehmen, um die Einstellung von benachteiligten Personen zu fördern, veröffentlicht durch den Beschluss Nr. 743 vom 31.07.2018, wie wird die Anforderung für Opfer von Gewalt, Verschleppung oder einer schweren Form der Ausbeutung und folglich diskriminierungsgefährdeten Personen bescheinigt?
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Unter Opfer von Gewalt ist jede Person zu verstehen, die Formen von sexueller Ausbeutung oder Arbeitsausbeutung ausgesetzt ist oder war, welche, in Wechselwirkung mit Barrieren unterschiedlicher Art, ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft behindern kann. Um die Einhaltung der Anforderungen zu belegen, ist die Bescheinigung der Gesundheits- und Sozialdienste, von denen die Opfer von Gewalt betreut werden, notwendig.
- [Controlli/Rendicontazione]
In den Bestimmungen für die Verwaltung und Abrechnung von Bildungsprojekten, die durch den ESF kofinanziert werden, ist in Absatz 7.8.5 folgendes vorgesehen: “Falls ausdrücklich in den entsprechenden öffentlichen Aufrufen vorgesehen, sind Kosten zulässig, die als Entschädigung an Teilnehmer ausbezahlt werden, welche sich in einer Arbeitslosensituation befinden und auch keine Einkommensersatzleistungen oder Einkommensbeihilfen beziehen.” In Bezug auf welche Subjekte sind die Ausgaben, die die Entschädigung für die Teilnahme an dem finanzierten Vorhaben betreffen, zulässig? -
Zur Stärkung der in den “Bestimmungen für die Verwaltung und Abrechnung von Bildungsprojekten, die durch den ESF kofinanziert werden”, enthaltenen Vorschriften umfasst das nationale Vademecum das OP ESF 2014-2020 betreffend unter den zulässigen Ausgaben die Kosten für die Teilnehmer (Absatz 4.3 “Kosten für die Teilnehmer”), der Teilnahme an dem finanzierten Vorhaben angemessen und als “Anwesenheit-” oder “Teilnahmeentschädigung” verstanden. Insbesondere sieht das Vademecum im Einklang mit den nationalen Bestimmungen bezüglich der Zulässigkeit (Art. 12 Ausgaben für aktive Beschäftigungsschutzmaßnahmen) vor, dass “die Verwaltungsbehörde, um die Teilnahme von Arbeitslosen, welche keine Einkommensersatzleistungen beziehen oder einen ersten Arbeitsplatz suchen, an aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu fördern, eine stündliche Entschädigung für die Stunden der tatsächlichen Teilnahme an der Maßnahme anerkennen könnte. Die Höhe der stündlichen Entschädigung wird von der Verwaltungsbehörde festgelegt”.
Auf der Grundlage des Vademecums wird deshalb klargestellt, dass die Ausgaben, die die Entschädigung für die Teilnahme an dem finanzierten Vorhaben betreffen, zulässig sind, wenn sie sich auf Empfänger, welche sich in einer Arbeitslosensituation befinden und auch keine Einkommensersatzleistungen bzw. Leistungen im Zusammenhang mit dem Status von “arbeitslos” erhalten, sowie nicht-beschäftigte Empfänger beziehen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der eventuelle Erhalt von weiteren Einkommensbeihilfen wie zum Beispiel dem “Baby-Bonus”, die nicht im Zusammenhang mit dem Status von “arbeitslos” stehen, kein Grund für die Unvereinbarkeit bezüglich der Auszahlung der Entschädigung für die Teilnahme an dem finanzierten Vorhaben ist.