Verwaltung des Programms und Behörden
Verwaltung des Programms
Der Begleitausschuss überprüft und begleitet die Durchführung des Operationellen Programms und die Fortschritte beim Erreichen der Programmziele.
Der Begleitausschuss setzt sich aus Vertretern der Landesverwaltung, nationalen Behörden und Vertretern der Sozialpartnerschaft zusammen. Die Europäische Kommission nimmt in beratender Funktion an der Arbeit des Begleitausschusses teil.
Gemäß Artikel 47-49 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hat die Landesregierung in Abstimmung mit der Verwaltungsbehörde den Begleitausschuss eingerichtet und dessen Mitglieder bestimmt.
Dokumente
- Änderung der Zusammensetzung des Begleitausschusses (Beschluss der Landesregierung Nr. 192/2019)
- Geschäftsordnung
Protokolle
- Protokoll der Sitzung des Begleitausschusses vom 25. Juni 2015
- Protokoll der Sitzung des Begleitausschusses vom 25. Mai 2016
- Protokoll der Sitzung des Begleitausschusses vom 16. Juni 2017
- Protokoll der Sitzung des Begleitausschusses vom 18. Mai 2018
- Protokoll der Sitzung des Begleitausschusses vom 20. Juni 2019
- Protokoll der Sitzung des Begleitausschusses vom 11. September 2020
- Protokoll der Sitzung des Begleitausschusses vom 19. Mai 2021
- Protokoll der Sitzung des Begleitausschusses vom 7. Oktober 2022
Reservierter Intranet-Bereich
Dieser enthält die Dokumente für die nächste Sitzung des Begleitausschusses.
Zugang zum reservierten Intranet-Bereich unter folgendem Link: Intranet-Bereich
Die Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014-2020 muss stark ergebnisorientiert sein, um ihren Beitrag zur Strategie der Europäischen Union für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (Strategie Europa 2020) zu leisten.
Die Europäische Kommission legt darum großen Wert auf die Bewertung der Wirksamkeit, Effizienz und Auswirkungen der Programme und ihrer Umsetzung.
Dadurch soll auch Qualität der Planung und der Umsetzung der Programme verbessert werden.
Ex-ante Bewertung
Die Ex-ante-Bewertung untersucht die Ausgangsituation einer finanziellen Maßnahme und die planmäßigen Ergebnisse.
Die Ex-ante-Bewertung des ESF-Programms der Autonomen Provinz Bozen wurde gemäß EU-Verordnung 1303/2013 im Auftrag der Verwaltungsbehörde von einem externen Experten durchgeführt.
- Bericht VEXA OP ESF 2014-2020 (nur in italienischer Fassung)
- Kurzfassung VEXA OP ESF 2014-2020 (nur in italienischer Fassung)
Bewertung Operationelles Programm
Primäres Ziel der Programmperiode der Europäischen Strukturfonds 2014-2020 ist die Umsetzung und Verwirklichung der vorab festgesetzten Ziele. Dabei ist die Bewertung der einzelnen Operationellen Programme unabdingbar. Der Bewertungsplan für das OP dient als Leitfaden für dessen Bewertung und die damit zusammenhängenden Abläufe. Ziel ist es, durch Studien, Recherchen und Analysen geeignete Erkenntnisse über die Wirksamkeit und Effizienz des Programms zu erhalten. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, getätigte Entscheidungen zu den einzelnen Förderaktionen zu überdenken und somit die politische Diskussion über die Zweckmäßigkeit des Programms offen zu halten.
- Bewertungsplan 2014-2020
- Disegno di valutazione del Programma Operativo FSE 2014-2020 (nur in italienischer Fassung)
- Erster Bericht zur Wirkungsanalyse des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds "Investitionen für Wachstum und Beschäftigung" 2014-2020 der Autonomen Provinz Bozen
- Erste thematische Bewertung zur beruflichen Weiterbildung des ESF-Operationellen Programmes 2014-2020 der Autonomen Provinz Bozen (nur in italienischer Fassung)
- Zweite thematische Bewertung zur Auswirkung der Ausbildungsmaßnahmen für Arbeitslose des ESF-Operationellen Programmes 2014-2020 der Autonomen Provinz Bozen (nur in italienischer Fassung, mit Executive Summary auf Deutsch)
- Dritter thematische Bericht zur Auswirkung der Maßnahmen zur Vorbeugung des Schulabbruchs und zur Verbesserung der Schlüsselkompetenzen des ESF-Operationellen Programmes 2014-2020 der Autonomen Provinz Bozen (nur in italienischer Fassung, mit Executive Summary auf Deutsch)
- Zweiter Bericht zur Wirkungsanalyse des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds "Investitionen für Wachstum und Beschäftigung" 2014-2020 der Autonomen Provinz Bozen (nur in italienischer Fassung, mit Executive Summary auf Deutsch)
- Forschungsbericht: Bildungspflicht – Bildungserfolg im Südtiroler Schulsystem: eine Analyse der Entwicklungen seit Einführung der Bildungspflicht bis 18 Jahre Studie im Auftrag der Südtiroler Landesverwaltung. Kofinanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Herausgeber: Hermann Atz und Elena Vanzo – apollis 2023
Die Verwaltungsbehörde legt der Kommission zum 31. Mai 2016 und zum selben Datum aller folgenden Jahre bis einschließlich 2023 einen Bericht über die Durchführung des Operationellen Programms vor. Diese jährlichen Durchführungsberichte enthalten die wichtigsten Informationen zur Durchführung des Programms und seiner Prioritäten mit Verweis auf die Finanzdaten, gemeinsame und programmspezifische Indikatoren und quantifizierte Zielwerte.
In den 2017 und 2019 einzureichenden jährlichen Durchführungsberichten werden nicht nur die Informationen zur Durchführung , sondern unter anderem auch folgende Informationen angeführt und bewertet:
- die Fortschritte bei der Umsetzung des Bewertungsplans und des Follow-up für die bei der Bewertung gemachten Feststellungen;
- die Ergebnisse der im Rahmen der Kommunikationsstrategie durchgeführten Informations- und Publizitätsmaßnahmen des Fonds;
- die Einbindung von Partnern in die Durchführung, die Begleitung und die Bewertung des Operationellen Programms.
Außerdem können zusätzlich auch noch folgende Informationen angeführt und bewertet werden:
- die Fortschritte bei der Durchführung von Maßnahmen zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Behörden und Begünstigten bei der Verwaltung und Nutzung des Fonds;
- die spezifischen, bereits getroffenen Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und zur Verhinderung von Diskriminierung, insbesondere die Barrierefreiheit für Personen mit einer Behinderung, und die getroffenen Vorkehrungen zur Gewährleistung der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspektes im Operationellen Programm oder in den Vorhaben;
- die zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung getroffenen Maßnahmen;
- gegebenenfalls die Fortschritte bei der Durchführung von Maßnahmen im Bereich soziale Innovation;
- die Fortschritte bei der Durchführung von Maßnahmen für besondere Bedürfnisse der am stärksten von Armut, Diskriminierung oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Zielgruppen mit besonderem Augenmerk auf marginalisierten Gemeinschaften sowie Menschen mit Behinderungen, Langzeitarbeitslose und junge Menschen ohne Arbeit.
- Jährlicher Durchführungsbericht (RAA) 2015 - (in italienischer Sprache)
- Jährlicher Durchführungsbericht - Kurfassung für den Bürger 2015
- Jährlicher Durchführungsbericht (RAA) 2016 - (in italienischer Sprache)
- Jährlicher Durchführungsbericht - Kurfassung für den Bürger 2016
- Jährlicher Durchführungsbericht (RAA) 2017 - (in italienischer Sprache)
- Jährlicher Durchführungsbericht - Kurfassung für den Bürger 2017
- Jährlicher Durchführungsbericht - Kurzfassung für den Bürger 2019
- Jährlicher Durchführungsbericht (RAA) 2020 - (in italienischer Sprache)
- Jährlicher Durchführungsbericht - Kurzfassung für den Bürger 2020
- Jährlicher Durchführungsbericht (RAA) 2021 - (in italienischer Sprache)
- Jährlicher Durchführungsbericht - Kurzfassung für den Bürger 2021
Behörden
Die Verwaltungsbehörde leitet und koordiniert die Gesamtumsetzung des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds. Gemäß Verordnung (EU) 1303/2013 richtet sie unter anderem ein System für die Begleitung, Bewertung, Finanzverwaltung, Überprüfung und Prüfung der Vorhaben ein, legt das Auswahlverfahren für die Vorhaben fest und stellt sicher dass sie im Rahmen des Geltungsbereichs umgesetzt werden, sie unterstützt den Begleitausschuss in seiner Tätigkeit und stellt sicher, dass die Begünstigten die Bedingungen für die Umsetzung der Vorhaben erfüllen.
Als Verwaltungsbehörde des Operationellen Programms fungiert das ESF-Amt der Abteilung Europa.
Kontakt:
ESF-Amt
Gerbergasse 69
39100 Bozen
Tel. +39 0471 413130/31
E-Mail: esfbz@provinz.bz.it
Die ESF-Bescheinigungsbehörde ist eine von der Verwaltungs- und Prüfbehörde nach dem Grundsatz der Funktionstrennung unabhängige Stelle. Ihre Aufgabe ist es, die Rechnungslegung und die Zahlungsanträge vor ihrer Übermittlung an die Europäische Kommission zu bescheinigen und damit zu bestätigen, dass die Rechnungslegung sowie die Ausgaben dem anwendbaren Recht entsprechen.
Die Funktion der ESF-Bescheinigungsbehörde wird durch die Landeszahlstelle der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol wahrgenommen.
Kontakt:
Landeszahlstelle
Südtiroler Straße 50
39100 Bozen
Tel. +39 0471 413930
E-Mail: Landeszahlstelle_BB@provinz.bz.it
Die Prüfbehörde ist eine von der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörde funktionell unabhängige Stelle, die prüft, ob das Verwaltungs- und Kontrollsystem effektiv funktioniert. Hierzu werden Kontrollen bei allen Beteiligten (von der Verwaltungsbehörde bis hin zu den Projektträgern) durchgeführt und gegebenenfalls Empfehlungen für Verbesserungen des Systems gegeben. Über das Ergebnis ihrer Prüfungen berichtet die Prüfbehörde jährlich der Europäischen Kommission.
Die Funktion der ESF-Prüfbehörde ist in der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol dem Bereich Prüfbehörde für die EU-Förderungen zugeordnet, welche der Generaldirektion des Landes unterstellt ist.
Kontakt:
Bereich Prüfbehörde für die EU-Förderungen
Rittnerstraße 5
39100 Bozen
Tel. +39 0471 416560
Fax +39 0471 416569
E-Mail: pruefbehoerde.autoritadiaudit@provinz.bz.it