Gefahrgut

Wer Gefahrgut befördert, muss das ADR-Abkommen einhalten. Dieses sieht die Möglichkeit vor, dass für diese Transporte gewisse Freigrenzen und Befreiungen gelten. Wer die Befreiungen nicht geltend machen kann, muss einen Gefahrgutbeauftragten ernennen und der Fahrer muss die ADR-Fahrerbescheinigung besitzen.
Befreiungen
Es gibt verschiedene Formen von Befreiungen eine Übersicht bietet das Informationsblatt über die Freistellungen.
Für die Belieferung von Baustellen mit Diesel gibt es ein eigenes Informationsblatt.
Gefahrgutbeauftragte müssen eine Prüfung über die Bereiche ablegen, in denen sie tätig sein wollen. In Italien gilt dabei eine Aufteilung nach Verkehrsträgern und nach Klassen von Gefahrgütern. Siehe Prüfung für Gefahrgutbeauftragte
ADR-Fahrerbescheinigung
Um Fahrzeuge lenken zu können, die Gefahrgut befördern, das nicht unter eine Befreiung fällt (Informationsblatt zu den Befreiungen), müssen Sie im Besitz des A.D.R.-Berufsbefähigungsnachweises sein. Um zur Prüfung für den A.D.R.-Berufsbefähigungsnachweis antreten zu können, müssen Sie folgende Kursstunden absolvieren:
Kurs | Mindestanzahl Unterrichtseinheiten | Anzahl Fragen | Prüfungsdauer | Richtige Antworten, um Prüfung zu bestehen |
Grundkurs | 18 | 25 | 45' | 19 |
Beförderung in Tankwagen | 12 | 15 | 45' | 11 |
Beförderung explosiver Stoffe und Gegenstände | 8 | 15 | 45' | 11 |
Beförderung radioaktiver Stoffe | 8 | 15 | 45' | 11 |
Kraftfahrzeugamt
Tel.: +39 0471 41 54 50 - 54 51
E-Mail: motorisierung@provinz.bz.it
PEC: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it
Öffnungszeiten
Landhaus 3B, Bozen, Silvius Magnago-Platz 3
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00, 14.00 - 17.30 Uhr