Befristete Aufnahme über Direktberufung Mitarbeiter / Mitarbeiterin für Integration

Die befristete Aufnahme von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für Integration kann über Direktberufung erfolgen, wenn die Rangordnung für die befristete Aufnahme erschöpft ist.

Rechtsquelle:

Anlage A des Beschlusses der LR Nr. 186 vom 07.03.2023 "Stellenvergabe für das Integrationspersonal des Landes"

Aufnahme über Direktberufung

Der Antrag um Direktberufung als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin für Integration ist für jedes Schuljahr mit dem vorgesehenen Vordruck bei den einzelnen Kindergarten- und Schuldirektionen einzureichen.

Vordruck zum Herunterladen:

Kontakte der Kindergarten- und Schuldirektionen: